Hallo zusammen,

Heise hat es leider nicht komplett richtig wiedergegeben und ich finde
die Veröffentlichungen dazu sowieso etwas verwirrend, ich habe aber
kürzlich erst direkt mit der SFC gesprochen und was sie fordern und was
ihrer Interpretation der GPLv2 entspricht ist, dass die Software
durchaus wieder auf dem Gerät installierbar sein muss. Was sie
allerdings nicht fordern ist, dass dann das Gerät noch so funktionieren
muss wie zuvor.

In der Praxis heißt das konkret bei einem Fernseher: Der Hersteller
verwendet den Linux-Kernel, vielleicht Busybox, Libs für
Bildkompression, was weiß ich. Das ist Freie Software. Obendrauf
installiert der Hersteller eine unfreie Oberfläche und irgendwelches
DRM-Zeug, das dafür sorgt, Videostreams der Sender oder sonstwas
anzuzeigen. Dann würde das bedeuten ich muss in der Lage sein, die
Freie Software auch modifiziert wieder aufzuspielen, wo genau die
Grenze ist, ist natürlich auch wieder interpretierbar. Ich gehe davon
aus, dass kernelnahe Dinge wie ein Displaytreiber dann eher zu den
Dingen gehören, die noch funktionieren. Der Kernpunkt ist aber, der
Fernseher darf auf diese Neuinstallation reagieren und alles entfernen,
was in diesem Beispiel dazu dient, Sender zu empfangen und anzuzeigen.
Damit kann das Gerät nicht mehr ohne weiteres als Smartgerät verwendet
werden bzw. als Fernseher, aber man hätte einen großen bezahlbaren
Monitor, den man dann vom Raspi mit Jellyfin oder so bespielt.

Das wollen die Hersteller natürlich nicht, denn die verdienen mit Daten
weiteres Geld. Ich hätte aber gerne einen solchen Monitor, suche ich
schon lange, gibt es aber leider nicht.

Happy hacking!
Florian

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