Hallo Ceres,

> Ich wei� noch nicht wie ich das mit der Genossenschaft erkl�ren soll.
> Warum war es nicht m�glich HS als Verein zu betreiben ? Klar, um die wirt-
> schaftliche F�rderung der Genossen (wFdG) zu erlauben und die Geschichte
mit
> den Werbebannern zur HS-Finazierung.

Hostsharing betreibt als Hauptzweck Internet-Server f�r seine Mitglieder.
Diese sind von den Mitgliedern wirtschaftlich nutzbar. Also f�rdert
Hostsharing seine Mitglieder wirtschaftlich. Die wirtschaftliche F�rderung
seiner Mitglieder als Hauptzweck ist aber einem Verein nicht gestattet.
Daf�r br�uchte dieser die Erlaubnis des Bundespr�sidenten. Es gibt aber
unter gewiesen buchhalterischen (i.w.S.) Voraussetzungen quasi eine
Pauschalerlaubnis: n�mlich die eG. Eine eG ist n�mlich ein Verein, nur eben
kein eV, sondern eine eG, die weitergehendern Pr�fungen unterliegt.

> Aber hat jemand auch mal konkrete Beispiele ? Was w�re denn z.B. wFdG ?

Was ist wFdG?

> Oder was w�rde sich jetzt �ndern bzw. m��te man �ndern wenn HS ein
>  Verein w�re ?

Den Hauptzweck. Es gibt viele Vereine, die da rumtricksen und einen
Hauptzweck definieren, den sie in Wirklichkeit nur nachrangig verfolgen. Wen
die erwischt werden, kann das zur Aufl�sung f�hren.

Alles Gute w�nscht
        Michael

-- 
Michael H�nnig | home:   ++49/40/6758-1412 | http://www.hoennig.de
Boytinstr. 10  | office: ++49/40/23646-910 | http://www.binational-in.de
22143 Hamburg  | mobile: ++49/177/3787-491 | http://www.hostsharing.net
Germany        | fax:    ++49/40/6758-1426 | http://www.is4u.de
_______________________________________________
Global mailing list
[EMAIL PROTECTED]
http://lists.hostsharing.net/mailman/listinfo/global

Antwort per Email an