Hallo Jan Torben,
> 1.) Gibt es Pflichten, die Hostsharing uns gegen�ber erf�llen MUSS?
> (uptime, Datensicherheit?)
Wir hatten �ber eine Uptime-Garantie diskutiert, sie jedoch als unsinnig
beschieden. Das Geld f�r eine Entsch�digung w�rde nur von einer Tasche in
die andere wandern. Dann mussten wir aber, aufgrund aktueller
Gerichtsurteile, eine Mindestverf�gbarkeit in die AGB (bei uns BO)
aufnehmen.
http://www.hostsharing.org/idea/rules/betriebsordnung.htm#sect42
> 2.) Inwiefern wird diese Pflich auf den Verantwortlichen �bertragen?
> Ist da eine Vereinbarung geplant, die der Verantwortliche Unterzeichnen
muss,
> welche diese Versicherungstechnischen Dinge kl�rt, wie fahrl�ssig,
> grob-fahrl�ssig etc.?
Es gibt nur eine Verschwiegenheitserkl�rung. Nur im Falle von willk�rlicher
Sch�digung von Hostsharing werden wir Administratoren
Schadensersatzpflichtig machen. Nur der Vorstand haftet schon von Gesetz
wegen auch bei grober Fahrl�ssigkeit.
Alles Gute w�nscht
Michael
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