Hallo Jan Torben,

> 1.) Gibt es Pflichten, die Hostsharing uns gegen�ber erf�llen MUSS?
> (uptime, Datensicherheit?)

Wir hatten �ber eine Uptime-Garantie diskutiert, sie jedoch als unsinnig
beschieden. Das Geld f�r eine Entsch�digung w�rde nur von einer Tasche in
die andere wandern. Dann mussten wir aber, aufgrund aktueller
Gerichtsurteile, eine Mindestverf�gbarkeit in die AGB (bei uns BO)
aufnehmen.

http://www.hostsharing.org/idea/rules/betriebsordnung.htm#sect42

> 2.) Inwiefern wird diese Pflich auf den Verantwortlichen �bertragen? 
> Ist da eine Vereinbarung geplant, die der Verantwortliche Unterzeichnen
muss, 
> welche diese Versicherungstechnischen Dinge kl�rt, wie fahrl�ssig, 
> grob-fahrl�ssig etc.?

Es gibt nur eine Verschwiegenheitserkl�rung. Nur im Falle von willk�rlicher
Sch�digung von Hostsharing werden wir Administratoren
Schadensersatzpflichtig machen. Nur der Vorstand haftet schon von Gesetz
wegen auch bei grober Fahrl�ssigkeit.

Alles Gute w�nscht
        Michael

-- 
Michael H�nnig | home:   ++49/40/6758-1412 | http://www.hoennig.de
Boytinstr. 10  | office: ++49/40/23646-910 | http://www.binational-in.de
22143 Hamburg  | mobile: ++49/177/3787-491 | http://www.hostsharing.net
Germany        | fax:    ++49/40/6758-1426 | http://www.is4u.de
_______________________________________________
Global mailing list
[EMAIL PROTECTED]
http://lists.hostsharing.net/mailman/listinfo/global

Antwort per Email an