moin, moin Purodha,

> ist die alte, aber aktuell gueltige Fassung, bei den Abstimmungen
> findest Du die m.W. drei Aenderungen, die noch eingetragen werden
> muessen.

erst, wenn die �nderungen beim registergericht durch sind, vor her
nicht.   �nderunge siehe unten.

gruss uwe
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Inhalte der Abstimmungen:

1. Abstimmung

Notwendige �nderungen:

Eintrittsgeld:
�5 Absatz 1 neue Formulierung:
Es ist ein monatlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
�ber die anteilige Verwendung und die H�he des Mitgliedbeitrages
entscheidet der Vorstand.

�5 Absatz 2 neue Formulierung:
Der Gesch�ftsanteil betr�gt 64 Euro und ist bei Eintritt an die Genossenschaft zu 
zahlen.
Der Vorstand kann in Einzelf�llen einer Ratenzahlung zustimmen.

�5 Absatz 3 neue Formulierung:
Weitere Gesch�ftsanteile k�nnen erworben werden. F�r den Erwerb gilt �4 entsprechend.

�5 Absatz 5 neue Formulierung:
�nderung von 50% in 100%
(notwendig wenn der Vorstand Ratenzahlung in einzelnen F�llen erlaubt)

$11 Absatz 3 neue Formulierung:
Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Einzahlung
auf den Gesch�ftsanteil zu leisten und den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

�17 neue Formulierung:
Die Haftung der Genossen ist auf ihren jeweiligen Gesch�ftsanteil
beschr�nkt, es besteht keine Nachschusspflicht.
  

2. Abstimmung

Erg�nzend m�chte der Vorstand zur Vereinfachung und Verbesserung der Gesch�ftsf�hrung
folgende �nderungen vornehmen:

�nderung �5 Absatz 4: Verringerung  der Regelung .."bis die gesetzliche R�cklage 50% 
der Summe der
Gesch�ftsanteile erreicht..."
   Begr�ndung:
   Wir nehmen den Arbeitsleistenden die Motivation, da dies jahrelang die �bersch�sse
   in eine bestimmte Verwendung zwingt. Vorschlag unserer
   Wirtschaftsberatung ist die 50% zu senken. Weiter macht es Sinn den
   Absatz zu erweitern um eine Regelung f�r die �berzahlung der
   R�cklagen ein zuf�hren, da dann so durch die Generalversammlung
   eine andere Verwendung f�r die �berzahlten Gelder m�glich wird.
   Weiter ist es sinnvoll die 20 %des Jahresgewinn abz�glich eines
   Verlustvortrages zu berechnen, so stehen wir etwas besser da, und
   zahlen die 20% nicht brutto in die R�cklagen.

�5 Abs. 4: Neue Formulierung

- Bis die gesetzliche R�cklage 20% der Summe der Gesch�ftsanteile
  erreicht, sind dieser mindestens 20% des Jahresgewinns zuzuf�hren,
  abz�glich eines Verlustvortrages.

Einf�gung von Absatz 5 (neu):
  �berzahlte Betr�ge k�nnen durch die Generalversammlung anderwertig
  verwandt werden.

- Jahresabschlu� 4 Monate nach Beendigung des jeweiligen Gesch�ftsjahres,
  statt bisher drei Monate.
  Begr�ndung:
  Der bisherige Zeitraum von drei Monaten erwei�t sich als zu knapp,
  um alle notwendigen Betriebswirtschaftlichen Unterlagen innerhalb
  dieser Zeit zu bekommen. Auch dies eine Empfehlung unserer
  Unternehmensberaterin aufgrund von Erfahrungen.

�18 Absatz 2 neue Formulierung:
Der Vorstand stellt innerhalb von f�nf Monaten nach Ende des
Gesch�ftsjahres den Jahresabschluss und ggf. den Lagebericht f�r
das vergangene Jahr Gesch�ftsjahr auf, und legt sie dem
Aufsichtsrat zur Pr�fung vor.


3. Abstimmung

�nderungen, die dem Verst�ndnis dienen und KEINE inhaltlichen
�nderungen bedeuten:

�5 Absatz 3 letzter Satz, Formulierungs�nderung im letzten Teilsatz
Falls zum Zeitpunkt des Erwerbs weiterer Gesch�ftsanteile die Summe der 
Gesch�ftsanteile
des betreffenden Mitgliedes 15% aller Gesch�ftsanteile �berschreitet,
ist die virtuelle Mitgliederversammlung zu befragen.

�13 Abs. 3: am Ende fehlt das Wort "Bericht".

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