> Da es sich bereits um eine wiederholtes Vorkommnis dieser Art
> handelt, schlage ich vor, beim naechsten Mal Strafanzeige wegen
> missbraeuchlicher Nutzung von Computereinrichtungen zu erstatten

Ich glaube nicht, da? es strafbar ist (oder sein sollte), Mails an
eine E-Mail-Adresse zu schreiben. Wer einen Briefkasten hat, mu? damit
rechnen, da? dort Post eingeworfen wird.

Hochstens konnte es ordnungswidrig (strafbar glaube ich nicht) sein,
Werbesendungen ohne vollstandige Absenderkennzeichnung (Postadresse)
zu verschicken.

Ich schlage vor, einfach den Absender zu sperren.

Jorg

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