> Da es sich bereits um eine wiederholtes Vorkommnis dieser Art > handelt, schlage ich vor, beim naechsten Mal Strafanzeige wegen > missbraeuchlicher Nutzung von Computereinrichtungen zu erstatten
Ich glaube nicht, da? es strafbar ist (oder sein sollte), Mails an eine E-Mail-Adresse zu schreiben. Wer einen Briefkasten hat, mu? damit rechnen, da? dort Post eingeworfen wird. Hochstens konnte es ordnungswidrig (strafbar glaube ich nicht) sein, Werbesendungen ohne vollstandige Absenderkennzeichnung (Postadresse) zu verschicken. Ich schlage vor, einfach den Absender zu sperren. Jorg _______________________________________________ Global mailing list [EMAIL PROTECTED] http://lists.hostsharing.net/mailman/listinfo/global
