Hallo Matthias,

Am Mittwoch, den 23.03.2005, 23:32 +0100 schrieb Matthias Warkus:

> Das findet zwar meine volle Zustimmung, aber ich weià nicht, ob das
> satzungsgemÃÃ ist. Nach meiner Interpretation von Â4(1) darf der
> Gesamtvorstand bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes einen Ersatz
> fÃr den vakanten Posten wÃhlen; das habt ihr ja gemacht, aber ihr habt
> auÃerdem quasi noch Ãmter rotiert. Dazu sagt die Satzung nichts aus.

Das ist keine Rotation in dem Sinne. Das Problem war wie folgt:
Murray wurde die Position als 1. Vorsitzender angeboten, was er jedoch
ausschlug. Jedoch war er bereit, das Amt des 2. zu Ãbernehmen.
Es hÃtte somit immer noch keine "Nummer 1" gegeben; das eigentliche
Kernproblem.

> Ist der Vorstand en bloc gewÃhlt und die Ãmterverteilung ist rein
> administrativ? Oder sind die Vorstandsmitglieder von der
> Mitgliederversammlung auf ihre jeweiligen Posten gewÃhlt?

Der Vorstand wird alle 2 Jahre (das nÃchste Mal Ende 2006) von den
Mitgliedern des GNOME Deutschland e.V. gewÃhlt und natÃrlich auch wer
welche Position im Vorstand einnimmt.

Ich hoffe, dass ich deine Frage beantworten konnte.

GruÃ
Christian

_______________________________________________
gnome-de mailing list
[email protected]
http://mail.gnome.org/mailman/listinfo/gnome-de

Antwort per Email an