Homer wrote: [...] > You don't /seriously/ expect fascist nuts like Terekhov to understand > "value" in terms other than money, do you?
The entire point of copyright law is to give intangible work monetary value by imposing monopoly on certain acts. The German copyright law is very explicit in this respect: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html "Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. " Back in 2000, 'free' software folks went to German Parliament asking to add exemption to that rule (aka Linux-Klausel): "Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen." http://de.wikipedia.org/wiki/Linux-Klausel "Hintergrund und Geschichte [Bearbeiten] Am 22. Mai 2000 hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzesvorschlag eingereicht, der das Urheberrecht modernisieren sollte. Dabei wurde in den Bestimmungen zur angemessenen Vergütung des Urhebers festgelegt, dass dem Schöpfer eines Werkes eine angemessene Beteiligung an den Einnahmen gebührt.[2] In der Open-Source-Bewegung wurde dieser Vorschlag stark kritisiert, da er das Geschäftsmodell von freier Software und anderen auf Lizenzen wie der GPL beruhenden Werken unmöglich machen würde. Dies führte dazu, dass auf Vorschlag des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software die heute gültige Bestimmung im Gesetzesentwurf vom 26. Juni 2001 von Fraktionen des Bundestags aufgenommen wurde.[3] In der Begründung hieß es dazu: Der gesetzliche Vergütungsanspruch ist im Interesse des Urheberschutzes im Voraus unverzichtbar, soweit der Urheber nicht jedermann unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht einräumt (Absatz 4 Satz 1). Die aufgenommene Einschränkung beugt einer befürchteten Rechtsunsicherheit für Open Source Programme und anderem Open Content vor; im Bereich derartiger Lizenzbeziehungen, bei denen der Urheber sein Werk der Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann weder eine zu Lasten des Urhebers gestörte Vertragsparität vorliegen, noch sind insofern Missbrauchsmöglichkeiten denkbar.[4] Dieser Vorschlag wurde ins verabschiedete Gesetz aufgenommen. Er stellt die Verwendung freier Lizenzen wie der GNU General Public License in Deutschland auf eine rechtlich abgesicherte Basis." regards, alexander. -- http://gng.z505.com/index.htm (GNG is a derecursive recursive derecursion which pwns GNU since it can be infinitely looped as GNGNGNGNG...NGNGNG... and can be said backwards too, whereas GNU cannot.) _______________________________________________ gnu-misc-discuss mailing list gnu-misc-discuss@gnu.org https://lists.gnu.org/mailman/listinfo/gnu-misc-discuss