Homer wrote:
[...]
> You don't /seriously/ expect fascist nuts like Terekhov to understand
> "value" in terms other than money, do you?

The entire point of copyright law is to give intangible work monetary
value by imposing monopoly on certain acts.

The German copyright law is very explicit in this respect:

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html

"Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die
Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte
Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die
angemessene Vergütung als vereinbart. "

Back in 2000, 'free' software folks went to German Parliament asking to
add exemption to that rule (aka Linux-Klausel):

"Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für
jedermann einräumen."

http://de.wikipedia.org/wiki/Linux-Klausel

"Hintergrund und Geschichte [Bearbeiten]

Am 22. Mai 2000 hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzesvorschlag
eingereicht, der das Urheberrecht modernisieren sollte. Dabei wurde in
den Bestimmungen zur angemessenen Vergütung des Urhebers festgelegt,
dass dem Schöpfer eines Werkes eine angemessene Beteiligung an den
Einnahmen gebührt.[2] In der Open-Source-Bewegung wurde dieser Vorschlag
stark kritisiert, da er das Geschäftsmodell von freier Software und
anderen auf Lizenzen wie der GPL beruhenden Werken unmöglich machen
würde. Dies führte dazu, dass auf Vorschlag des Instituts für
Rechtsfragen der Freien und Open Source Software die heute gültige
Bestimmung im Gesetzesentwurf vom 26. Juni 2001 von Fraktionen des
Bundestags aufgenommen wurde.[3] In der Begründung hieß es dazu:

„Der gesetzliche Vergütungsanspruch ist im Interesse des Urheberschutzes
im Voraus unverzichtbar, soweit der Urheber nicht jedermann
unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht einräumt (Absatz 4 Satz 1).
Die aufgenommene Einschränkung beugt einer befürchteten
Rechtsunsicherheit für „Open Source“ Programme und anderem „Open
Content“ vor; im Bereich derartiger Lizenzbeziehungen, bei denen der
Urheber sein Werk der Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfügung stellt,
kann weder eine zu Lasten des Urhebers gestörte Vertragsparität
vorliegen, noch sind insofern Missbrauchsmöglichkeiten denkbar.[4]“
Dieser Vorschlag wurde ins verabschiedete Gesetz aufgenommen. Er stellt
die Verwendung freier Lizenzen wie der GNU General Public License in
Deutschland auf eine rechtlich abgesicherte Basis."

regards,
alexander.

--
http://gng.z505.com/index.htm 
(GNG is a derecursive recursive derecursion which pwns GNU since it can 
be infinitely looped as GNGNGNGNG...NGNGNG... and can be said backwards 
too, whereas GNU cannot.)
_______________________________________________
gnu-misc-discuss mailing list
gnu-misc-discuss@gnu.org
https://lists.gnu.org/mailman/listinfo/gnu-misc-discuss

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