Vor Weg: ich bin leie, kein rechtsberater, das was ich hier schreibe, hab ich durch lesen des UhG erlangt, die rechtsprechung kenn ich bisher zu wehnig

naja nach neuem UhG ist auch eine Ansammlung von daten (welche nicht unters UhG fallen müssen) als ganzes geschützt dh es dürfen keine wesentlichen Teile entnommen werden abgewandelt und veröffentlicht werden.

andererseits könnte das auch als adaption, Zitat oder Neuerschaffung gelten. du steckst ja schließlich Arbeit rein und erschafst durch deine Interpretation, geotagging usw ein neues, Selbstständiges Werk

ist ein Fall für den Richter ;)

Alles Gute
Josias


On 11.07.2010 15:02, andre wrote:
Hi.

 >> Sicher, dass das einfach so erlaubt ist? Die Liste könnte als
"Datenbank" gelten.

Daran habe ich auch bereits gedacht, aber es sind ja schließlich Fakten.
Und die kann man nicht schützen. Ausserdem stehen diese Daten auch an
den Eingangstüren. Ich halte es für unproblematisch.

Soll ich mit dem Ergänzen fortfahren?

mfg Andre


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