Hallo Michael,

Am 20.10.2014 um 12:09 schrieb Michael Buege:
Zitat Sven Anders:

[...]

Der Großmoordamm 321 liegt in Seevethal und bei der Fünfhausener Straße
ist zwar die Straße in Hamburg, die Häuser liegen aber anscheind auch
schon in Seevethal.

http://www.openstreetmap.de/karte.html?zoom=16&lat=53.44734&lon=10.04687&layers=B000TT

http://www.openstreetmap.de/karte.html?zoom=16&lat=53.45857&lon=10.04741&layers=B000TT

Wobei bei der Fünfhausener Straße sieht der Grenzverlauf  in Google-Maps
geringfügig anders aus:

https://www.google.de/maps/place/F%C3%BCnfhausener+Stra%C3%9Fe,+Hamburg/@53.4588092,10.0443258,842m/data=!3m1!1e3!4m2!3m1!1s0x47b1923041fcce21:0x82e64259de02f4b6?hl=de


Also gibt es

a) Meinungen hierzu? (gerne auch auf den Stammtisch als Gesprächsthema
nehmen).

b) einen freiwilligen für die forcierte Erfassung?


Ich war am Sonntag mal vor Ort. Da gibt es nix zu sehen, was klare
Verhältnisse schaffen könnte. Man kann an der Ausführung der
Straßenschilder die Zugehörigkeit der Straße ableiten (weiß auf
blau=Hamburg, schwarz auf weiß=NDS) das ist aber schon alles.
Der Grenzverlauf bei Google deckt sich, soweit ich das
einschätzen kann, mit dem auf der DK5-Karte in Josm. Demnach gehört das
Grundstück Großmoordamm 321 noch zu Hamburg, die Straße davor zu NDS.
Die vorderen Bereiche (Haustüren) der östlichen Grundstücke der
Fünfhausener Straße sind auch Hamburg, die Landesgrenze verläuft aber
direkt dahinter quer durch die Grundstücke. Klarheit wird hier wohl nur
eine Befragung der Eingeborenen bringen. Wäre das forcierte Erfassung?


Ich denke das der Grenzverlauf in OSM falsch ist (wir haben Ihn damals glaub ich wesentlich schlechter aufgelöst bekommen).

Mit forcierter Erfassung meinte ich (und ich denke auch Dietmar), dass wir die Hausnummern einfach in OSM eintragen, damit Diemtar diese dann aus der Liste nehmen kann und trotzdem nichts fehlt, wobei das vermutlich nicht mehr nötig ist, wenn wir die Grenzen korrigieren.

Gegen ein Interview vor Ort spricht natürlich nichts, damit wir uns da sicher sind.

Dürfen wir eigentlich von der DK5 direket die Grenze abmalen? Steht unter Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0


Gruß
Sven

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