am 13.04.2000 16:22 Uhr schrieb [EMAIL PROTECTED]:
> Momentan mache ich ein Ausarbeitung zum Thema Bonuspunkte beim Online
> Shopping. Momentan gibt es dabei zwei wichtige Anbieter, bonus.net und
> webmiles. Dabei ist aus meiner Sicht besonders interessant, ob sich ein
> Unternehmen einem dieser Systeme anschlie=DFen soll oder innerhalb des Konz=
erns
> ein eigenes System aufzubauen. Welche Vorteile, welche Nachteile gibt es?
> Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten? Ich freue mich auf Eure
> Antworten, ciao,
Hallo Daniel!
Also, ein paar mehr Anbieter gibt es schon als nur webmiles und bonus.net.
Da w=E4ren zum Beispiel beenz.com, mypoints und ecollect.de.
Bevor ich jetzt die Frage beantworte, sollte ich der Fairness halber darauf
hinweisen, dass bonus.net Kunde unserer Abteilung Communications ist -
sprich die Fachkampagne ist von uns. Aber egal, ich bem=FChe mich um
Objektivit=E4t:
Vorteile unternehmens=FCbergreifender Bonusprogramme
- Sehr geringe Entwicklungskosten
- Kunde kommt svchneller in pr=E4mienrelevante Bereiche, da er bei
mehreren Anbietern sammeln kann
- Es muessen kaum eigene Ressourcen (fuer zum Beispiel Processing,
Praemienbeschaffung etc.) bereitgestellt werden
- Neukundengewinnung ueber andere Systempartner
- Systemanbieter traegt Gro=DFteil des rechtlichen Risikos
Nachteile unternehmens=FCbergreifender Bonusprogramme
- Kein Zugriff auf die vollstaendigen Kundendaten
- Geringerer Kundenbindungseffekt als eigenes Programm
- Geringere Ausgestaltungsm=F6glichkeiten (so ist zum Beispiel in der Regel
die N=E4he der Pr=E4mien zu den Kernkompetenzen eines Unternehmens ein
kritischer Faktor - bei =FCbergreifenden Bonusprogrammen gibt es jedoch fas=
t
ausschlie=DFlich *allgemeine* Pr=E4mien, die weder die Kompetenz eines
Anbieters st=FCtzen noch sinnvoll zum Cross Selling beitragen)
Rechtliche Aspekte
Vorweg: Ich bin kein Rechtsanwalt und darf deshalb keine Rechtsauskunft
geben. Das folgende ist also nur eine Zusammenfassung meiner Erfahrungen.
1. Es kommen bei unternehmens=FCbergreifenden Bonusprogrammen mehrere Vertr=E4g=
e
zustande: Einer zwischen dem Systemanbieter (z. B. bonus.net) und dem
Unternehmen. Vertragsgegenstand: "Binde mjeine Kunden" Und ein Vertrag
zwischen dem Systemanbieter und dem Endverbraucher: "Tue dies und Du
bekommst daf=FCr Punkte von mir".
2. Die wesentlichen betroffenen Gesetze sind das UWG (die Insel von Webmile=
s
k=F6nnte beispielsweise als effektheischende Werbung wegen Unerreichbarkeit
abgemahnt werden), das RabattG (auch wenn es innerhalb eines Jahres f=E4llt:
noch d=FCrfen maximal 3% Rabatt an Endkunden gew=E4hrt werden und die ZugabeVO
(besonders spannend bei Aktionen mit Bonuspunkten a la "Diese Woche doppelt=
e
Bonuspunkte beim Kauf von XY"). Bei unternehmens=FCbergreifenden BP hat diese
Dinge vor allem der Systemanbieter zu beachten, bei eigenen Programmen
sollte *immer* ein Wettbewerbsanwalt eingeschaltet werden.
3. Bonusprogramme *m=FCssen* a) f=FCr den Teilnehmer kostenlos sein (sprich: es
darf keine Mitgliedsgeb=FChr erhoben werden) und b) f=FCr alle zug=E4nglich sein
(es darf also keine Zugangsbarrieren wie Mindestumsatz o.=E4. geben)
Dirk Ploss
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