Am 18.06.1999 schrieb [EMAIL PROTECTED] :

>      ich habe grade die neue Ausgabe der edi-change vor mir
>liegen. Darin
>      ist ein Recht/Sicherheit-Spezial-Teil. Und darin wiederum schreibt
>      Prof.Dr.thomas Hoeren aus M�nster (Info-Recht und
>Rechtsinformatik),
>      dass der unaufgeforderte Versand von E-Mail in
>Deutschland, analog zur
>      Faxwerbung verboten ist, im europ�ischen Ausland hingegen
>nicht und in
>      den USA ohnehin online-Anarchie herrsche.

Hallo Paul,

es erscheint mir nicht vorstellbar, dass Prof. Hoeren der
Auffassung ist, dass UCE in Deutschland verboten
sei, denn das ist es nicht! Man hat gegen den Absender
lediglich einen Anspruch auf Unterlassung. Den man
aber im Rahmen einer Privatklage erst durchsetzen
muss.

Hoert sich auf den ersten Blick an wie Erbsenzaehlerei,
ist jedoch ein kleiner aber feiner Unterschied. Waere
es verboten, dann muessten - auf Antrag - ggf. die
Justizbehoerden taetig werden.

Gut, es kann natuerlich sein, dass sich ein Richter der
Argumentation anschliesst, dass UCE in ANALOGIE zu
unverlangten Faxen nicht zulaessig sind. Aber das
ist dann Ansichtssache.

Herzliche Gruesse

Klaus



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