Liebe Jünger-Freunde,

nachstehende Rezension erschien heute in der Berliner Literaturkritik. 
Beste Grüsse,
Ihr /Euer
tw




Carl Schmitt und seine Briefpartner
Carl Schmitts Briefwechsel mit Gretha Jünger und Ernst Forsthoff
© Die Berliner Literaturkritik, 01.02.08

Als vor 14 Jahren der Nachlass Carl Schmitts (1888-1985) als Verzeichnis des 
Bestandes im Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchiv (bearbeitet von Dirk van 
Laak und Ingeborg Villinger) in Buchform erschien, konnte jeder Interessierte 
sich unmittelbar einen Überblick über die Korrespondenz, die Materialien und 
die Bibliothek Carl Schmitts verschaffen. So sind unter der Rubrik „Briefe an 
Carl Schmitt“ 153 Briefe, 65 Postkarten und zwei Telegramme von Ernst Jünger 
verzeichnet. Die Korrespondenz zwischen Jünger und Schmitt wurde 1999 im Verlag 
Klett-Cotta veröffentlicht. Der Heidelberger Germanist Helmuth Kiesel hatte 
damit eine durchaus gewinnbringende Edition vorgelegt.

Im Bestandsverzeichnis von Carl Schmitt sind außerdem 61 Briefe, 15 Postkarten 
von Ernst Jüngers erster Gattin Gretha Jünger sowie acht Briefe und vier 
Postkarten der Eheleute Jünger verzeichnet. Der Briefwechsel Gretha Jüngers mit 
Carl Schmitt wurde im Juli 2007 in einer soliden Edition von Ingeborg Villinger 
und Alexander Jaser veröffentlicht. In seinem Nachwort errechnet Jaser, dass 
hier gesamt 164 Schreiben ediert worden seien: „Im Kern sind es neunzig von 
Gretha Jünger an Carl Schmitt (14 davon gemeinsam mit ihrem Ehemann Ernst 
Jünger) und 66 Schreiben des Staatsrechtlers an Gretha Jünger.“

Hier ergeben sich bereits erste Differenzen: Offenkundig sind zwei Briefe oder 
Postkarten der Eheleute Jünger hinzugekommen. Es ist zu bedauern, dass die 
Editoren auf diese kleine Differenz nicht eingehen. In der Rubrik „Briefe von 
Carl Schmitt“ finden sich im Bestandsverzeichnis 16 Briefe und eine Postkarte 
von Ernst Jünger, die in der Kiesel-Edition bereits abgedruckt plus zwei Briefe 
von Gretha Jünger, die nun erstmalig ediert wurden. Der Nachlass Ernst Jüngers 
liegt im Deutschen Literaturarchiv Marbach; dort ist ebenfalls die 
Korrespondenz von Gretha Jünger zu finden.

Im Anhang zu der Edition des Briefwechsels zwischen Gretha Jünger und Carl 
Schmitt (1934-1953) sind zu einem besseren Verständnis dankenswerter Weise ein 
Brief von Michael Müller an Carl Schmitt (zu den „Marmorklippen“) und der oft 
erwähnte und bislang nicht veröffentlichte „Skandal“-Brief Gretha Jüngers an 
Armin Mohler (über das Ende der Korrespondenz mit Carl Schmitt) abgedruckt. 
Auch finden sich hier sechs Briefe aus dem familiären Umfeld. Leider ist die 
Korrespondenz zwischen Carl Schmitt und Jüngers zweitem Sohn Carl Alexander, 
dessen Patenonkel Schmitt war, kaum berücksichtigt. Das Bestandsverzeichnis 
meldet 15 Briefe, sechs Postkarten und ein Telegramm an Carl Schmitt.

Auch die beiden Briefe von Jüngers zweiter Ehefrau Lieselotte an Schmitt (von 
1978 und 1982) sind nicht repliziert. Das ist ein zu bedauerndes Versehen. Denn 
entweder man entscheidet sich für die Konzentration auf die Wiedergabe des 
Briefwechsels Gretha Jünger und Carl Schmitt oder aber man erweitert diese 
Edition (etwa als Abdruck im Anhang) um weitere Briefe aus dem Umfeld.

Der 18 Seiten umfassende Einleitungstext von Ingeborg Villinger ist dem Leser 
dringend anzuempfehlen. In klarer Diktion und mit einfühlendem Wissen stellt 
die Herausgeberin die Bedeutung dieses Briefwechsels kompetent dar. Nicht nur 
Jünger-Experten kommen hier auf ihre Kosten; auch Historiker, Literatur- und 
Kunstwissenschaftler werden hier so manchen Hinweis finden. Sehr schön 
reproduziert sind die Abbildungen, insbesondere die vier Fotografien der 
Familie Schmitt und die sieben Fotografien der Familie Jünger. Das bekannteste 
und immer noch stark beeindruckende Bild zeigt Ernst Jünger und Carl Schmitt 
auf dem See von Rambouillet 1941.

Zwei große Hoffnungen verbinden sich mit der Veröffentlichung dieses 
Briefwechsels. Zum einen, dass weitere Schriften, Korrespondenzen und 
Materialien Carl Schmitts veröffentlicht werden. Zum anderen, dass endlich eine 
Schmitt-Gesamtausgabe begonnen wird, denn Schmitt war nicht nur Staatsrechtler, 
sondern auch ein großer Stilist.

Eine weitere Veröffentlichung – ebenfalls aus dem Akademie Verlag – ist die 
Edition des Briefwechsels von Ernst Forsthoff und Carl Schmitt. Diese Edition 
präsentiert die Korrespondenz dieser beiden bedeutenden Juristen. Sie umfasst 
359 Briefe, Briefentwürfe, Postkarten und Telegramme aus den Jahren 1926 bis 
1974: 218 Dokumente stammen von Forsthoff, 141 von Schmitt. Auch die Briefe von 
Forsthoffs Sekretärin (seit 1955) sind in diese Sammlung aufgenommen.

Forsthoffs Originale liegen im Schmitt-Nachlass in Düsseldorf. Die Originale 
Schmitts befinden sich im Forsthoff-Nachlass, der bei der Familie liegt und vom 
Schwiegersohn Jürgen Tröger verwaltet wird. Er hat an dieser Edition 
mitgewirkt. Die Edition ist seiner Frau, der Forsthoff-Tochter Susanne Tröger, 
die 2002 verstarb, gewidmet. Gedruckt wurde diese Korrespondenz mit 
finanzieller Unterstützung von Forsthoff-Freunden. Dieses schriftliche 
Gespräch, das knapp fünfzig Jahre währt, ist nicht ganz vollständig. Denn 
einige Dokumente (Briefantworten) fehlen.

In ihrer Einleitung geben die drei Herausgeber im Wesentlichen die Biographie 
von Ernst Forsthoff wieder. Auch deshalb, weil es zu ihm kaum einschlägige 
Studien gibt. Allerdings ist so manche Formulierung missverständlich, etwa wenn 
gesagt wird, Carl Schmitt habe an seinem Glossarium „gefeilt“, um sich 
„Klarheit“ zu verschaffen. Diese beiden Tatsachen hätten die Herausgeber 
schließlich zu dieser Edition „ermuntert“. Es ist ihrer Feststellung 
zuzustimmen, dass beide (Forsthoff und Schmitt) lange diffamiert wurden – durch 
„undifferenzierte und unwissenschaftliche Kritik“.

Ernst Forsthoff wurde nach seiner Habilitation 1930 an die Universität Freiburg 
und später nach Frankfurt am Main (1933 als Vertretung Hermann Hellers), später 
nach Hamburg (1935 als Nachfolger Kurt Perels) berufen. Für die Frankfurter 
Stelle hatte übrigens Schmitt von Berlin aus für Forsthoff interveniert. 
Gemeinsam mit den Privatdozenten Heinrich Henkel und Arnold Gehlen glaubte 
Ernst Forsthoff, die Frankfurter Universität nach den neuen „politischen 
Anforderungen“ ausrichten zu müssen, wie es in der Einleitung von Reinhard und 
Dorothee Mußgnug heißt.

In Hamburg verstrickte sich Forsthoff erstmals in Konflikte mit dem Regime. 
Darum wechselte er 1936 an die Universität Königsberg und nahm sechs Jahre 
später den Ruf nach Wien an, wo er auf Adolf Merkl folgte. Forsthoff war 
allerdings überrascht, dass er aufgrund des Einspruchs des dortigen 
Reichsstatthalters nicht lehren durfte. Im Jahr darauf folgte er dem Ruf nach 
Heidelberg, wo er die Nachfolge Herbert Krügers antrat. Hier hatte er bis zum 
Kriegsende einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Forsthoff auf Anordnung der 
US-amerikanischen Militärregierung 1946 aus dem Dienst entlassen – im Rahmen 
des Entnazifizierungsverfahrens Kategorie II. Erst 1953 konnte er nach widrigen 
Umständen auf seinen Heidelberger Lehrstuhl zurückkehren. Dort blieb er bis zu 
seiner frühzeitigen Emeritierung.

Was war geschehen? 1933 erschien Forsthoffs Buch „Der totale Staat“, in dem er 
ähnlich wie Carl Schmitt und Theodor Maunz das Führerprinzip verteidigte. 
Forsthoff zählte zu den maßgeblichen Juristen, die durch ihre Arbeiten dem 
nationalsozialistischen Regime juristische Legitimation verschafften. Forsthoff 
behauptete später, er sei dem „Zauber Hitlers erlegen“ und schließlich zu 
dessen „entschiedenem Gegner“ geworden.

In „Der totale Staat“ heißt es allerdings auch: „Der Jude wurde ohne Rücksicht 
auf guten oder schlechten Glauben und wohlmeinende und böswillige Gesinnung, 
zum Feind und musste als solcher unschädlich gemacht werden.“ Das schrieb der 
Autor bereits 1933! Seine Vergangenheit sollte den „furchtbaren Juristen“ 
später immer wieder einholen. So wurde ihm 1965 anlässlich einer Baseler Tagung 
„militanter Antisemitismus“ vorgeworfen.

Als Staatsrechtler befasste sich Ernst Forsthoff mit der Kommentierung des 
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Die Debatte um den Sozial- und 
Rechtsstaat war durch ihn bestimmt, vor allem in Hinblick auf den 
Verfassungskontext des Grundgesetzes. Diese Debatte ging ein unter dem Begriff 
„Forsthoff-Abendroth-Kontroverse“. Forsthoff sah den Sozialstaat nicht als 
Instrument der Gerechtigkeit, sondern als Mittel zur Verteilung von Wohlstand.

Der Begriff der Sozialstaatlichkeit war nach seiner Ansicht kein Rechtsbegriff 
und stellte darum keinen Rechtsgrundsatz im Verfassungskontext dar. Wolfgang 
Abendroth hingegen sah diesen Rechtsgrundsatz sehr wohl hinsichtlich der 
Notwendigkeit des Erhalts von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie gegeben. 
Forsthoff ist als Vertreter der traditionellen (wenn nicht konservativen) 
Rechtslehre bekannt geworden, hier vor allem über den Begriff der 
Daseinsvorsorge. Eine Debatte, die aktuell die Bundesrepublik Deutschland 
beschäftigt.

Als 1950 der erste Teil seines „Lehrbuchs des Verwaltungsrechts“ erschien, 
konnte Forsthoff nicht ahnen, dass er einen Klassiker der bundesdeutschen 
Rechtsliteratur vorlegen würde. Bereits 1940 hatte ihn der Verlag C. H. Beck 
aufgefordert, ein umfassendes Lehrbuch für Verwaltungsrecht zu verfassen, das 
im Frühjahr 1944 erscheinen sollte. Im September 1945 unterrichtete der Autor 
den Verlag über den Stand des Manuskripts, doch Beck konnte das Buch erst fünf 
Jahre später erscheinen lassen. Forsthoffs „Verwaltungsrecht“ gehörte daraufhin 
für zwei Jahrzehnte zu den großen Lehrbüchern der Jurisprudenz. 1973 lag das 
Werk bereits in der 10. Auflage vor. Es ist heute jedoch nicht mehr lieferbar, 
weil überholt.

Viele Einzelheiten werden im Stellenkommentar der vorliegenden Korrespondenz 
erläutert, der jedem Brief beigegeben ist. Eine Bemerkung der Herausgeber ist 
allerdings haarsträubend: falsch geschriebene Eigennamen seien nicht korrigiert 
worden, weil keine historisch-kritische Ausgabe angestrebt sei (statt dessen 
wurden Kurzregesten erstellt.) Es hätte dieser Edition sicher gut getan, wenn 
sich die verantwortlichen Herausgeber editorische Standards angeeignet hätten. 
Das ist hier – anders im Falle des Briefwechsels zwischen Gretha Jünger und 
Carl Schmitt – leider nicht der Fall.

Die beiden Festschriften zum 70. und zum 80. Geburtstag von Carl Schmitt gab 
Ernst Forsthoff mit heraus (sie erschienen 1959 und 1968 und sind weiterhin 
lieferbar). Ernst Forsthoff leugnete nie, dass Carl Schmitt sein akademischer 
Lehrer war. Diese Haltung brachte ihm so manche Anfeindung ein. Der nun 
vorliegende Briefwechsel dokumentiert zunächst das akademische 
Lehrer-Schüler-Verhältnis, nachdem Schmitt und Forsthoff sich erstmals 1923 in 
Bonn begegnet sind.

Hier promovierte Forsthoff 1925 bei Schmitt. Der Briefwechsel bricht in der 
Zeit des Nationalsozialismus fast vollständig ab und wird erst von Forsthoff 
anlässlich des 60. Geburtstags von Carl Schmitt am 11. Juli 1948 wieder 
aufgenommen. Das vorerst letzte Dokument von Forsthoff an Schmitt stammt vom 
13. Oktober 1933. Auf drei Briefe von Schmitt an Forsthoff von 1934, 1936 und 
1942 sind keine Antworten erhalten. Gab es also bewusst keine Antwort oder sind 
die Antworten verloren gegangen oder vernichtet worden? Erst 1948 nimmt 
Forsthoff den Kontakt wieder auf. Dieser erstreckt sich dann bis zum Tode Ernst 
Forsthof am 13. August 1974 in Heidelberg.

Die eigentliche Korrespondenz umfasst darum die Jahre 1948 bis 1974 mit 
insgesamt 340 Dokumenten, in den 16 Jahren zuvor sind es nur achtzehn 
(harmlose) Dokumente. Die Briefpartner tauschen sich ab 1948 vorwiegend über 
das eigene Fach, über Theorien und Publikationen der Kollegen, über den 
juristischen Nachwuchs, über die eigene Karriereplanung und über den 
beruflichen Lebenslauf von Fachgenossen aus. Gelegentlich überspringen beide 
die Grenze hin zum akademischen Klatsch. Beide teilen sich ihre Ansichten mit 
über die politische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. Die noch 
junge Republik wird dabei kritisch-konservativ gemustert und kommentiert.

Von Michael Fisch

Literaturangaben:
MUSSGNUG, DOROTHEE / MUSSGNUG, REINHARD / REINTHAL, ANGELA (Hrsg.): 
Briefwechsel Ernst Forsthoff und Carl Schmitt (1926-1974). In Zusammenarbeit 
mit Gerd Giesler und Jürgen Tröger. Akademie Verlag, Berlin 2007. 592 S., 49,80 
€.
VILLINGER, INGEBORG / JASER, ALEXANDER (Hg.): Briefwechsel Gretha Jünger und 
Carl Schmitt (1934-1953). Akademie Verlag, Berlin 2007. 241 S., 44,80 €.


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