Stefan Meretz <[EMAIL PROTECTED]> kommentiert folgenden Absatz: http://www.opentheory.org/keimform-de/text.phtml#10.1 > (10.1) > Die Lizenz widerspricht jetzt der GFDL, wie sie hier bei OT > defaultmässig existiert. Kann man das als Doppellizensierung ansehen? > Dann gäbs ja kein Problem.
Kommentar: http://www.opentheory.org/keimform-de/text.phtml#10.1.1 (10.1.1) Die ot-Lizenz betrifft ja nur diesen Text, nicht die Blog-Beiträge. Wenn dieser Text auch beim Blog steht, dann ist es eine Doppel-Lizenz. Wir sollten dafür übrigens den Verweis auf die entsprechende CreativeCommons-Lizenz verwenden - auch wenn es im engeren Sinne so etwa wie PublicDomain nicht Deutschland nicht gibt: <a href='http://creativecommons.org/license/publicdomain-2?lang=de-de'>http://creativecommons.org/license/publicdomain-2?lang=de-de</a>
