Stefan Meretz <[EMAIL PROTECTED]> kommentiert folgenden Absatz:

http://www.opentheory.org/keimform-de/text.phtml#10.1
> (10.1)
> Die Lizenz widerspricht jetzt der GFDL, wie sie hier bei OT
> defaultmässig existiert. Kann man das als Doppellizensierung ansehen?
> Dann gäbs ja kein Problem.

Kommentar:
http://www.opentheory.org/keimform-de/text.phtml#10.1.1
(10.1.1)
Die ot-Lizenz betrifft ja nur diesen Text, nicht die Blog-Beiträge. Wenn
dieser Text auch beim Blog steht, dann ist es eine Doppel-Lizenz. Wir
sollten dafür übrigens den Verweis auf die entsprechende
CreativeCommons-Lizenz verwenden - auch wenn es im engeren Sinne so etwa
wie PublicDomain nicht Deutschland nicht gibt: <a
href='http://creativecommons.org/license/publicdomain-2?lang=de-de'>http://creativecommons.org/license/publicdomain-2?lang=de-de</a>

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