Moin!

Zuerst einmal: Ich bin Laie und habe von den Rechtlichen Hintergründen keine Ahnung, kann also nicht beraten und alles, was ich hier von mir gebe, ist mit Vorsicht zu geniessen. Wenn es im Forum jemanden gibt, der sich da auskennt, dann wäre ich interessiert, ob er mir zustimmt oder mich eines besseren belehren kann.


Ich will nicht behaupten, dass da eine Abmahn-Industrie hinter steckt, denn Industrie bedeutet für mich immer "groß" und "schwer". Für diejenigen, welche es betreiben, scheint es aber ein recht lukratives Handwerk zu sein.

Da dabei immer noch Porto an irgendeinen Postdienstleister gezahlt werden muss, haben auch die was davon.


Glücklicherweise darf in diesem unseren freien Land jeder behaupten was er will. Er darf sogar Briefe verschicken und behaupten, dass er für das, was er behauptet, Geld bekommt.


Da hört es dann aber auf.


Wenn er dann das Geld von mir haben wollte, müsste er den Rechtsweg einschlagen. Der sieht so aus:

Schreiben Kommt und wird von mir gleich in Ablage P entsorgt. Sollte es ein Einschreiben sein, kann es sein, dass ich es aufhebe und mir gerahmt an die Wand hänge.

Warten, biss er mit Nachdruck sein Geld haben will. Dazu muss er einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Das Amtsgericht sendet diesen Mahnbescheid dann an mich.

Den würde ich pauschal und ohne weitere Erklärung, ausser vielleicht "Die können mich mal!!!" ablehnen.

Der Mahnbescheid kostet ersteinmal Geld und zwar einen Mindestbetrag für die Verwaltungsgebühren und dann bei größeren Summen einen entsprechenden Obolus. Genaueres erklärt die im Internet verfügbare Tabelle.

Wernn er dann wirklich an mein Geld kommen möchte, muss er vor ein ordentliches deutsches Gericht gehen und ein Verfahren anstreben. Damit ein Verfahren beim Gericht eröffnet werden kann, will das Gericht erstmal eine Anzahlung von ich glaube 50% der Verfahrenskosten haben. Sind diese auf dem Konto des Gerichts eingetroffen, wird das die entsprechenden Schreiben an alle beteiligten senden und das ist dann der Punkt, wo man über einen Anwalt nachdenken sollte. Ob man ihn wirklich braucht oder sagt: Den spare ich mir für die 2. Instanz auf, ist persönliche Ansichtssache.

Das nur mal dazu, wie ich es bisher verstanden habe, wie unser Rechtssystem funktioniert.

Sobald jemand von sich behauptet, er wäre Anwalt und hätte das Recht, von jemand anderem allein deshalb Geld zu fordern, zucken viele Normalbürger halt zusammen und zahlen lieber als sich kundig zu machen, was da wirklich sache ist.

Sind da berechtigte Ansprüche, dann sollte man natürlich zahlen. Bei solch "schwammigen" Behauptungen wie im konkreten Fall, würde ich das Alles bis zur Verfahrenseröffnung aussitzen.

In den seltensten Fällen kommt es überhaupt bis zu einem Mahnbescheid, da dafür die Abmahn-Manufaktur ja in Vorleistung gehen müsste, was in deren Kalkualtion nicht vorgesehen ist.

Kommt es zu einem Verfahren, dann sind die schon ziemlich weit in Vorleistung gegangen und ausser sie wollen einen Präzedenzfall schaffen, lohnt sich das für die nicht.

Vor Gericht ist man dann eh in der Hand des Richters, der im Normalfall auch kein Fachmann ist. Da ist es dann wichtig, dass man im Zweifelsfall anschaulich schildern kann, das die Gegenseite völligen Quatsch erzählt.


Gruß


Frank



Am 09.11.2022 um 16:04 schrieb Florian Lohoff:

Hi,

On Sun, Nov 06, 2022 at 12:01:17PM +0100, HaJo wrote:
Das ist bei mir leider nicht so. Aus den Logs des DSL Routers geht hervor,
dass ich die IPs in den zwei 15 Sekunden Intervallen tatsächlich gehabt
habe. Nur ist es so, daß ich um halb drei *immer* schlafe und um halb 12 an

Das war bei mir auch so. Natürlich hattest du die zu der zeit.

Wie läuft das ab:

- In irgendeinem Log taucht deine IP Adresse A zum Zeitpuntk T auf
- Die Abmahnindustrie meldet sich bei deinem Provider und will für
   Zeitpunkt T und Adresse A den Inhaber.
   -> Das bist du.
- Die schreiben dich an.

Wie du in das Log gekommen bist, mit welchem Protokoll. Ob dabei ein
Trojaner, Tor, ein Browser eine kaputte Android app etc beteiligt war,
völlig irrelevant. Du bist dann in der Nachweispflicht weil die erstmal
behaupten.

Am ende müsste man denen schreiben das sie mal bitte die IP Pakete der
Verbindung rausrücken sollen, die IP Adresse der Probe die die Pakete
empfangen hat etc.

Flo



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                    Frank Baurichter
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