+++ Ein Gymnasiast, der zufällig das Passwort eines Klassenkameraden im
Computerraum fand, ist zu Recht für vier Tage von der Schule verwiesen
worden. Der Schüler hatte das Passwort an andere Schüler weitergegeben,
die dann über den Zugang unter anderem Pornos schauten. Das war dem
Gymnasiasten bekannt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart sieht darin eine
schwere Verfehlung des Schülers, die ein viertägiges Schulverbot
rechtfertigt (Aktenzeichen 12 K 1320/15). +++

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/03/18/1-schinken/

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Gruß,
Christian
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