+++ Ein Gymnasiast, der zufällig das Passwort eines Klassenkameraden im Computerraum fand, ist zu Recht für vier Tage von der Schule verwiesen worden. Der Schüler hatte das Passwort an andere Schüler weitergegeben, die dann über den Zugang unter anderem Pornos schauten. Das war dem Gymnasiasten bekannt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart sieht darin eine schwere Verfehlung des Schülers, die ein viertägiges Schulverbot rechtfertigt (Aktenzeichen 12 K 1320/15). +++
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/03/18/1-schinken/ -- Gruß, Christian _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
