Hallo,
ob es dazu in BW eine Regelung gibt, weiß ich nicht. Sinnvoll ist es
allemal. Auch bei uns ist die Nutzungsordnung Teil der Hausordnung.
In BW wird die Hausordnung von der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen.
Die Schulkonferenz muss darüber anschließend darüber beraten und
einverstanden sein.
Wer das Word(?)-Dokument hat ist somit irrelevant.
Viele Grüße
Jörg
Am 04.12.2015 um 16:22 schrieb juergen.engeland:
Hallo miteinander,
die Benutzerordnung ist zumindest in HH Teil der Hausordnung und damit
von der Schulkonferenz zu beschließen. Steffens SL kann dort einen
Antrag stellen, der seiner Verantwortung gerecht wird und die gewählten
Vertreter des Kollegiums, der Schüler und der Eltern können abweichende
Anträge stellen. Es kann wohl keine Benutzerordnung in Kraft treten, der
er nicht zustimmt. Er kann jedoch auch keine verhängen, die keine
Mehrheit findet. Es sei denn, er möchte von Papas Anwalt verklagt werden.
Gruß Jürgen
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Gesendet mit der Telekom Mail App
<http://www.t-online.de/service/redir/email_app_android_sendmail_footer.htm>
--- Original-Nachricht ---
*Von: *Thorsten Koslowski
*Betreff: *Re: [lmn] Herr über die EDV-Nutzungsvereinbarung
*Datum: *04.12.2015, 15:17 Uhr
*An: *[email protected]
Hallo Steffen!
> Jetzt hat er mich angesprochen, ich solle ihm doch die Worddateien
> davon schicken.
Hast du die denn? Ist doch bestimmt odf, oder? Also wenn Du sie in
deiner Dienstzeit erstellt hast, das setzt voraus das es natürlich dein
Auftrag war sie zu erstellen, dann wirst Du sie ihm nicht verweigern
können.
> So richtig schmeckt mir das nicht, weil ich nicht will, dass am Inhalt
> der Vereinbarungen ohne mein Wissen Veränderungen gemacht, Teile
> herausgenommen oder der Sinn verändert werden.
>
> Ich in jetzt unsicher, ob ich dem Chef die bearbeitbaren Versionen
> verwehren kann?!?
Siehe oben.
> Oder wie kann man sonst sicherstellen, dass durch unabgesprochende
> Veränderungen Sinn und Zweck, Korrektheit sowie die eigene
> datenschutzrechtliche Absicherung nicht verloren gehen?
Das würde mir zu weit gehen, dass ist nicht dein Problem. Bei uns in
Niedersachsen ist das eigentlich ganz klar geregelt. Der Schulleiter ist
der Einzige der Procura hat, somit ist er auch der Einzige der in
Haftung genommen werden kann.
Falls er irgendwelche Änderungen vornimmt, dann ist er auch dafür
verantwortlich. Es ist wie Jesko geschrieben hat, mache ihn auf deiner
Meinung nach falschen Textteile aufmerksam. Eventuell schriftlich auf
dem Dienstweg, eventuell vor Zeugen und fertig. Dann soll er damit klar
kommen. Aus die Maus!
So mache ich es bei mir.
Beste Grüße
Thorsten
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