Hallo, Steffen,

Du meintest am 18.12.15:


>> Das müsste eigentlich schon reichen. Wenn Du Deiner
>> Remonstrationspflicht nachkommen willst (§36 Beamtenstatusgesetz),
>> musst Du Deinem Chef Deine Bedenken mitteilen (schriftlich oder
>> mündlich ist egal).

> Genau darum geht es mir ja. Ich HABE Bedenken.

Dann sinniere bitte, ob Du den Job behalten willst. Mitsamt den  
Magengeschwüren.

Wenn etwas schiefgeht (und irgendwas geht schief), dann hilft auch eine  
formgerechte Remonstration nur ein bißchen.

Viele Gruesse!
Helmut

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