Hallo, > ich weiß nicht was du damit meinst. Ich will der SL ein Dokument unter > die Nase halten, in dem sie nachlesen können, dass sie mit ihrem WLAN > im internen Verwaltungsnetzwerk gegen Recht verstoßen. > Wenn sie es dann weiter betreiben, ist es grob fahrlässig, aber ich > habe meiner Hinweispflicht genüge getan.
ich meine, es sollte reichen, wenn du darauf hinweist, dass du das für zu unsícher hälst: du bist ja nicht der Datenschutzbeauftragte der Schule. Die SL soll die Frage an den Datenschutzbeauftragten weiter geben. .. oder im KM nachfragen: macht meine Schulleiterin immer mal, wenn sie nicht weiter weiß. VIele Grüße Holger -- Mein öffentlicher PGP-key ist hier hinterlegt: pool.sks-keyservers.net _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
