Hallo,

> ich weiß nicht was du damit meinst. Ich will der SL ein Dokument unter
> die Nase halten, in dem sie nachlesen können, dass sie mit ihrem WLAN
> im internen Verwaltungsnetzwerk gegen Recht verstoßen.
> Wenn sie es dann weiter betreiben, ist es grob fahrlässig, aber ich
> habe meiner Hinweispflicht genüge getan.

ich meine, es sollte reichen, wenn du darauf hinweist, dass du das für
zu unsícher hälst: du bist ja nicht der Datenschutzbeauftragte der Schule.
Die SL soll die Frage an den Datenschutzbeauftragten weiter geben.
.. oder im KM nachfragen: macht meine Schulleiterin immer mal, wenn sie
nicht weiter weiß.

VIele Grüße

Holger

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