Hallo Leo und Liste,

bzgl. meiner Einwände von öffentlich vorformulierten und sich auf 
Projekt-/KünstlerInnen-/Einrichtungsnamen Subjektivempfehlungen - hier ist mir 
gerade auch eine Info zu Transparenzregelungen auf EU-Förderebene begegnet. 
Möchte ich Euch nicht nvorenthalten:

Aus Gründen der Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung ist 
während des Auswahlverfahrens keine Kommunikation mit der für die Aufforderung 
zur Einreichung von Vorschlägen zuständigen Dienststelle (EACEA/Referat Kultur) 
zulässig.

So kann man also Transparenz auch ganz anders herum verstehen. Vgl. 
Datenschutz, vgl. eben den wichtigen Punkt Nichtdiskriminierung.

lgs

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