> STELLUNGNAHME DER IG KULTUR WIEN > - > Zur neuen AMS-Bundesrichtlinie "Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen" > und der Situation von TEAM 4 > - > > Das KünstlerInnenservice TEAM 4 gilt als eine AMS-BBE (Betreuungs- und > Beratungseinrichtung) wie einige andere Beratungseinrichtungen, die für > das AMS tätig sind, auch. Für alle diese Einrichtungen gilt, dass > KundInnen maximal ein Jahr in der Betreuung verbleiben dürfen. Seit > letztem Jahr wurde im AMS-TEAM 4-Beirat gemeinsam mit den IGs darum > verhandelt, dass dies für KünstlerInnen an sich eine inadäquate > Richtlinie darstellt, da der Produktions- und Erwerbsalltag in den > entsprechenden Segmenten völlig anders aussieht. > > Es galt die Regel, dass ein/e KünstlerIn 1x/Jahr eine Anstellung oder > bei vorübergehender selbständiger Tätigkeit einen Umsatz, der die > Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, per Jobmeldung im Vorhinein und per > Nachweis einer Honorarnote bzw. Lohnbestätigung im Nachhinein, > nachweisen musste, um über das eine Betreuungsjahr bei TEAM 4 hinaus in > ein zweites gehen zu können. Dies ist nun mit Einführung der neuen > AMS-Bundesrichtlinie "Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen" am > 01.02.2009 und rückwirkend ab 01.01.2009 anders und wir halten in > möglichst breiter Öffentlichkeit und hiermit fest, dass die neue > AMS-Bundesrichtlinie "Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen" eine > eklatante Verschärfung für die soziale Situation von KünstlerInnen und > Kulturschaffenden darstellt, die in Kombination mit dem gleichzeitigen > Inkrafttreten der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige > bereits seit ihrer Einführung zu rund 550 Abmeldungen von KünstlerInnen > vom TEAM 4 geführt hat! > > Völlig untragbar hinsichtlich einer sozialen Absicherung von > Kulturschaffenden - und dies betrifft nicht nur Theater- und > Filmschaffende, sondern de facto alle Segmente kreativ-künstlerischer > Tätigkeit, ist die nun eingetretene Verschärfung, dass ein/e > Kulturschaffende/r nur dann das Anrecht auf Verlängerung einer Betreuung > durch TEAM 4 erwirbt, wenn für mind. 63 Tage eine durchgehende, > unselbständige Beschäftigung im laufenden Kalenderjahr vorgelegt werden > kann oder "ein Einkommen aus einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit > (selbständig oder unselbständig) über der Geringfügigkeitsgrenze (357,74 > Euro) an mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten (samt einem damit > verbundenen Wegfall bzw. einer entsprechenden Verringerung des > Arbeitslosengeldes in diesen drei aufeinanderfolgenden Monaten) > erfolgt". (Zit.: Prokop, Sabine: IG Freie Theaterarbeit: Aktuelle > Neuerungen bei Team 4 und AMS. Bericht von der Infoveranstaltung für > Mitglieder der IGFT, am 19.03.2009, Wien 2009) > > Ist jemand beim AMS als durchgehend freiberuflich tätig eingestuft und > muss per jeweilig 7. des Folgemonats Umsatz und Gewinn angeben, ergibt > sich mit der neuen Richtlinie folgende Fatalität: Der Gewinn eines > Monats, in dem man etwaig schon Arbeitslosenunterstützung oder > Notstandshilfe zurückzahlen musste, weil der Gewinn in diesem Monat > höher lag als die Bezugsberechtigung beim AMS, wirkt sich im Monat > darauf noch immer und insofern aus, wenn z.B. ein Gewinn gemacht wird, > der niedriger ist als die Bezugsberechtigung (was ja normalerweise > bedeutet, dass man nach wie vor bezugsberechtigt ist). Allerdings greift > hier das so genannte rollierende Verfahren: Die beiden Gewinnsummen > werden zusammengezählt. Der Durchschnitt wird berechnet und, wenn dieser > über der Bezugsberechtigung liegt, verliert man auch im zweiten Monat > die finanzielle Unterstützung des AMS! Dies kann letztlich alle Monate > des Kalenderjahres betreffen. > > Muss man also zum einen drei Monate für eine Verlängerung bei TEAM 4 > nachweisen (was keinerlei Zusammenhang mit der Berechnung von > Bezugsberechtigungen hat), riskiert man gleichzeitig mit hoher > Wahrscheinlichkeit einen tatsächlichen Verlust von Bezugsberechtigung > beim AMS! Dies ist schlicht und einfach untragbar und stellt eine > schwere Diskriminierung von Kulturschaffenden gegenüber allen anderen > arbeitslos gemeldeten Personen dar! Und auch viel allgemeiner > gesprochen: unselbständige Beschäftigungsverhältnisse in künstlerischen > Berufen können de facto als atypisch bezeichnet werden und liegen nur > marginal vor. Die Bedingung, in drei direkt aufeinanderfolgenden Monaten > Honorarnoten und damit Umsätze nachweisen zu müssen, die eine > Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, stellt an sich für die große > Mehrheit von KünstlerInnen im Regelfall eine völlige Unmöglichkeit dar! > > Nicht zuletzt bestehen auch Unklarheiten im Entwurf der Richtlinie, die > in einem finanztechnischen Alltag ebenfalls direkt in die Prekarität > führen kann und de facto Rechte aberkennt und die freiberufliche > Tätigkeit im Vergleich zu unselbständigen Beschäftigungsverhältnissen > weiter diskriminiert: so bezeichnet eine Honorarnote lt. > steuerrechtlicher Definition kein Einkommen, denn das wäre ein Gewinn, > sondern lediglich einen Umsatz. Hier ist der Terminus VORÜBERGEHENDE im > Unterschied zu DURCHGEHENDE Tätigkeit nochmals ausschlaggebend: ist man > beim AMS als durchgehend freiberuflich tätig eingestuft, hat man das > Recht, monatlich über €1700 Umsatz zu erwirtschaften und es erhält sich > weiterhin der Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung bzw. > Notstandshilfe, solange gewinnseitig die Geringfügigkeitsgrenze nicht > überschritten wird. Ist man als "vorübergehend" eingestuft, entfällt > dieses Recht, der Umsatz wird als Berechnungsgrundlage herangezogen. > Somit ist diese Regelung schärfer als eine steuerrechtliche, wo das > Recht besteht, Ausgaben geltend machen zu können. > > Das ist leider noch immer nicht alles: ist man als durchgehend > eingestuft, stellt die endgültige Beurteilungsgrundlage die > Einkommensteuererklärung dar. So werden sich wohl einige veranlasst > sehen müssen, aufgrund der AMS-Regelungen beim Finanzamt eine > Steuernummer zu beantragen, selbst wenn das Einkommen so niedrig ist, > dass diese Pflicht beim Finanzamt selbst entfallen würde. > > Und: wird im Kalenderjahr, auch nach Abmeldung von Arbeitslosigkeit oder > Notstand, ein Jahresgewinn erzielt, der über der jährlichen > Geringfügigkeitsgrenze liegt, ist für die Monate, in denen > Arbeitslosenunterstützung oder Notstandshilfe bezogen wurde, > zurückzuerstatten. > > Wir ersuchen die Presse, sich dieser Thematik intensiv zu widmen, und > alle Kulturschaffenden und in dem Feld tätigen Initiativen, sich des > Themas aktiv anzunehmen, eigene Schritte zur öffentlichen und > strategischen Bewusstmachung dieser Problematik zu setzen und mit uns > eine Allianz zu bilden. > > Die neue Richtlinie ist nicht nur ungenügend durchdacht, sie ist für > alle Kulturschaffenden untragbar. Innerhalb von nur rund sechs Wochen > haben Kulturschaffende bereits katastrophale Auswirkungen aus diesem > praxisfernen Modell erlitten, und de facto greift hier langfristig eine > Planung, die eine weitere Existenzbedrohung für Kulturschaffende ist und > zudem darauf abzuzielen scheint, das Berufsbild KünstlerIn mehr und mehr > zu untergraben. Wir fragen uns: Ist der Eindruck richtig, dass das Klima > für Intellektuelle und KünstlerInnen wieder einmal, und um einen > aktuellen Schritt mehr, der Luft zum Atmen beraubt ist? > > Organisationen, Verbände und Vereine rufen wir aktuell und erneut zur > Unterzeichnung der Petition zur umgehenden Änderung der > AMS-Bundesrichtlinie "Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen" und > Berücksichtigung der Realitäten künstlerischer Arbeit in der Novelle des > Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) des Kulturrats Österreich auf. > Einzelne Kulturschaffende ersuchen wir, sich der Petition im Rahmen von > Vereinen anzuschließen und das Thema in eigenen Veröffentlichungen > aufzugreifen! > > Die Forderungen der Petition zum Nachlesen unter: > http://www.freietheater.at/?page=index&detail=2 > http://www.kulturrat.at/agenda/ams/petition09 > > Eine Unterzeichnung ist mit einem einfachen Email an off...@kulturrat > möglich. > > 02.04.2009 > > -- > IG-KULTUR Wien > Gumpendorfer Straße 63B/3 > A-1060 Wien > Tel: +43 (01) 236 23 14 > Fax: +43 (01) 236 23 14 9 > [email protected] > www.igkulturwien.net >
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