> STELLUNGNAHME DER IG KULTUR WIEN
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> Zur neuen AMS-Bundesrichtlinie "Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen"
> und der Situation von TEAM 4
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> Das KünstlerInnenservice TEAM 4 gilt als eine AMS-BBE (Betreuungs- und
> Beratungseinrichtung) wie einige andere Beratungseinrichtungen, die für
> das AMS tätig sind, auch. Für alle diese Einrichtungen gilt, dass
> KundInnen maximal ein Jahr in der Betreuung verbleiben dürfen. Seit
> letztem Jahr wurde im AMS-TEAM 4-Beirat gemeinsam mit den IGs darum
> verhandelt, dass dies für KünstlerInnen an sich eine inadäquate
> Richtlinie darstellt, da der Produktions- und Erwerbsalltag in den
> entsprechenden Segmenten völlig anders aussieht.
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> Es galt die Regel, dass ein/e KünstlerIn 1x/Jahr eine Anstellung oder
> bei vorübergehender selbständiger Tätigkeit einen Umsatz, der die
> Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, per Jobmeldung im Vorhinein und per
> Nachweis einer Honorarnote bzw. Lohnbestätigung im Nachhinein,
> nachweisen musste, um über das eine Betreuungsjahr bei TEAM 4 hinaus in
> ein zweites gehen zu können. Dies ist nun mit Einführung der neuen
> AMS-Bundesrichtlinie "Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen" am
> 01.02.2009 und rückwirkend ab 01.01.2009 anders und wir halten in
> möglichst breiter Öffentlichkeit und hiermit fest, dass die neue
> AMS-Bundesrichtlinie "Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen" eine
> eklatante Verschärfung für die soziale Situation von KünstlerInnen und
> Kulturschaffenden darstellt, die in Kombination mit dem gleichzeitigen
> Inkrafttreten der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige
> bereits seit ihrer Einführung zu rund 550 Abmeldungen von KünstlerInnen
> vom TEAM 4 geführt hat!
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> Völlig untragbar hinsichtlich einer sozialen Absicherung von
> Kulturschaffenden - und dies betrifft nicht nur Theater- und
> Filmschaffende, sondern de facto alle Segmente kreativ-künstlerischer
> Tätigkeit, ist die nun eingetretene Verschärfung, dass ein/e
> Kulturschaffende/r nur dann das Anrecht auf Verlängerung einer Betreuung
> durch TEAM 4 erwirbt, wenn für mind. 63 Tage eine durchgehende,
> unselbständige Beschäftigung im laufenden Kalenderjahr vorgelegt werden
> kann oder "ein Einkommen aus einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit
> (selbständig oder unselbständig) über der Geringfügigkeitsgrenze (357,74
> Euro) an mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten (samt einem damit
> verbundenen Wegfall bzw. einer entsprechenden Verringerung des
> Arbeitslosengeldes in diesen drei aufeinanderfolgenden Monaten)
> erfolgt". (Zit.: Prokop, Sabine: IG Freie Theaterarbeit: Aktuelle
> Neuerungen bei Team 4 und AMS. Bericht von der Infoveranstaltung für
> Mitglieder der IGFT, am 19.03.2009, Wien 2009)
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> Ist jemand beim AMS als durchgehend freiberuflich tätig eingestuft und
> muss per jeweilig 7. des Folgemonats Umsatz und Gewinn angeben, ergibt
> sich mit der neuen Richtlinie folgende Fatalität: Der Gewinn eines
> Monats, in dem man etwaig schon Arbeitslosenunterstützung oder
> Notstandshilfe zurückzahlen musste, weil der Gewinn in diesem Monat
> höher lag als die Bezugsberechtigung beim AMS, wirkt sich im Monat
> darauf noch immer und insofern aus, wenn  z.B. ein Gewinn gemacht wird,
> der niedriger ist als die Bezugsberechtigung (was ja normalerweise
> bedeutet, dass man nach wie vor bezugsberechtigt ist). Allerdings greift
> hier das so genannte rollierende Verfahren: Die beiden Gewinnsummen
> werden zusammengezählt. Der Durchschnitt wird berechnet und, wenn dieser
> über der Bezugsberechtigung liegt, verliert man auch im zweiten Monat
> die finanzielle Unterstützung des AMS! Dies kann letztlich alle Monate
> des Kalenderjahres betreffen.
>
> Muss man also zum einen drei Monate für eine Verlängerung bei TEAM 4
> nachweisen (was keinerlei Zusammenhang mit der Berechnung von
> Bezugsberechtigungen hat), riskiert man gleichzeitig mit hoher
> Wahrscheinlichkeit einen tatsächlichen Verlust von Bezugsberechtigung
> beim AMS! Dies ist schlicht und einfach untragbar und stellt eine
> schwere Diskriminierung von Kulturschaffenden gegenüber allen anderen
> arbeitslos gemeldeten Personen dar! Und auch viel allgemeiner
> gesprochen: unselbständige Beschäftigungsverhältnisse in künstlerischen
> Berufen können de facto als atypisch bezeichnet werden und liegen nur
> marginal vor. Die Bedingung, in drei direkt aufeinanderfolgenden Monaten
> Honorarnoten und damit Umsätze nachweisen zu müssen, die eine
> Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, stellt an sich für die große
> Mehrheit von KünstlerInnen im Regelfall eine völlige Unmöglichkeit dar!
>
> Nicht zuletzt bestehen auch Unklarheiten im Entwurf der Richtlinie, die
> in einem finanztechnischen Alltag ebenfalls direkt in die Prekarität
> führen kann und de facto Rechte aberkennt und die freiberufliche
> Tätigkeit im Vergleich zu unselbständigen Beschäftigungsverhältnissen
> weiter diskriminiert: so bezeichnet eine Honorarnote lt.
> steuerrechtlicher Definition kein Einkommen, denn das wäre ein Gewinn,
> sondern lediglich einen Umsatz. Hier ist der Terminus VORÜBERGEHENDE im
> Unterschied zu DURCHGEHENDE Tätigkeit nochmals ausschlaggebend: ist man
> beim AMS als durchgehend freiberuflich tätig eingestuft, hat man das
> Recht, monatlich über €1700 Umsatz zu erwirtschaften und es erhält sich
> weiterhin der Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung bzw.
> Notstandshilfe, solange gewinnseitig die Geringfügigkeitsgrenze nicht
> überschritten wird. Ist man als "vorübergehend" eingestuft, entfällt
> dieses Recht, der Umsatz wird als Berechnungsgrundlage herangezogen.
> Somit ist diese Regelung schärfer als eine steuerrechtliche, wo das
> Recht besteht, Ausgaben geltend machen zu können.
>
> Das ist leider noch immer nicht alles: ist man als durchgehend
> eingestuft, stellt die endgültige Beurteilungsgrundlage die
> Einkommensteuererklärung dar. So werden sich wohl einige veranlasst
> sehen müssen, aufgrund der AMS-Regelungen beim Finanzamt eine
> Steuernummer zu beantragen, selbst wenn das Einkommen so niedrig ist,
> dass diese Pflicht beim Finanzamt selbst entfallen würde.
>
> Und: wird im Kalenderjahr, auch nach Abmeldung von Arbeitslosigkeit oder
> Notstand, ein Jahresgewinn erzielt, der über der jährlichen
> Geringfügigkeitsgrenze liegt, ist für die Monate, in denen
> Arbeitslosenunterstützung oder Notstandshilfe bezogen wurde,
> zurückzuerstatten.
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> Wir ersuchen die Presse, sich dieser Thematik intensiv zu widmen, und
> alle Kulturschaffenden und in dem Feld tätigen Initiativen, sich des
> Themas aktiv anzunehmen, eigene Schritte zur öffentlichen und
> strategischen Bewusstmachung dieser Problematik zu setzen und mit uns
> eine Allianz zu bilden.
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> Die neue Richtlinie ist nicht nur ungenügend durchdacht, sie ist für
> alle Kulturschaffenden untragbar. Innerhalb von nur rund sechs Wochen
> haben Kulturschaffende bereits katastrophale Auswirkungen aus diesem
> praxisfernen Modell erlitten, und de facto greift hier langfristig eine
> Planung, die eine weitere Existenzbedrohung für Kulturschaffende ist und
> zudem darauf abzuzielen scheint, das Berufsbild KünstlerIn mehr und mehr
> zu untergraben. Wir fragen uns: Ist der Eindruck richtig, dass das Klima
> für Intellektuelle und KünstlerInnen wieder einmal, und um einen
> aktuellen Schritt mehr, der Luft zum Atmen beraubt ist?
>
> Organisationen, Verbände und Vereine rufen wir aktuell und erneut zur
> Unterzeichnung der Petition zur umgehenden Änderung der
> AMS-Bundesrichtlinie "Kernprozess Arbeitskräfte unterstützen" und
> Berücksichtigung der Realitäten künstlerischer Arbeit in der Novelle des
> Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) des Kulturrats Österreich auf.
> Einzelne Kulturschaffende ersuchen wir, sich der Petition im Rahmen von
> Vereinen anzuschließen und das Thema in eigenen Veröffentlichungen
> aufzugreifen!
>
> Die Forderungen der Petition zum Nachlesen unter:
> http://www.freietheater.at/?page=index&detail=2
> http://www.kulturrat.at/agenda/ams/petition09
>
> Eine Unterzeichnung ist mit einem einfachen Email an off...@kulturrat
> möglich.
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> 02.04.2009
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