Torsten Werner <twer...@debian.org> schrieb:

> wenn du irgendein Stück Software gegen ein anderes Stück Software
> linkst, welches unter GPL-2 lizensiert ist, und das Ergebnis
> weitergibts, so unterliegt dieses auch der GPL, weil es ein
> abgeleitetes Werk ist. D.h. eure Kunden können den kompletten
> Quellcode verlangen und selbst unter GPL weitergeben.
> 
> Das ganze sieht bei der LGPL natürlich anders aus.

Was ist denn das für eine Idee?!?
Also, bedeutet es, daß jedes Programm, der für Linux (zB!) entwickelt wird, und
die libc nutzt, MUSS GPL2 sein?

Ich bezweifeln es!

Grüße
Luca Bertoncello
(lucab...@lucabert.de)

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