Hallo Liste,

ein Schreiben des FSuB hat das Thema "Politiker kontaktieren" bereits umgesetzt.

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Mit freundlichem Gruss
Wolfgang Henderkes

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Handel und Technik Verlag
Wolfgang Henderkes
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--- Begin Message ---
Hallo,

wir haben gerade den nachfolgenden Brief an alle CDU/CSU-Abgeordneten des EU-Parlaments versandt.

Mit freundlichem Gruß

Hans-Josef (Heck)

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Sehr geehrter ...

wie Sie der Presse entnehmen konnten, arbeitet der Koordinator Ihrer Fraktion
Klaus-Heiner Lehne für eine Kanzlei, die mit Softwarepatenten Geld verdient.
Deshalb ist seine Haltung nicht verwunderlich.

Dass Ihre persönliche Gewissensentscheidung gefordert ist, weil die Freiheit
der Informationsverarbeitung jedes einzelnen Bürgers auf dem Spiel steht,
hatten wir schon mit unserem Schreiben vom 30.Mai 2005 ganz deutlich gemacht.

Wir erwarten dies jetzt von Ihnen umso mehr, als sich herausgestellt hat, dass
Ihr Koordinator keine unabhängige Entscheidung treffen kann. Bitte bedenken
Sie, dass Sie uns, den Bürgern verpflichtet sind und nicht der
Software-Großindustrie und dass auch Ihre Glaubwürdigkeit auf dem Spiel steht.

Wir haben Änderungsvorschläge für den Titel und die Artikel 1-5 der Richtlinie
beigefügt, die ganz klar und ganz einfach das codifizieren, was angestrebt
werden muss.Die Diskussion um das Verhalten von Klaus-Heiner Lehne auch zu
Tage gefördert, dass die jetzige Formulierung der Richtlinie verschleiern
soll, dass sehrwohl SoftwarePatente möglich sind.


Mit freundlichem Gruß
--

                               Hans-Josef  Heck


                        Freie Software und Bildung e.V.
                     Breslauer Str.25  -  42859  Remscheid
                 Tel: 02191 - 34 00 64 / Fax: 02191 - 93 16 37

                               http://www.fsub.org
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                           Informationelle Monokultur
                                  zerstört
               Individualität - Kreativität - Evolution - Wachstum
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Vorschlag für eine

RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Patentierbarkeit programmgesteuerter Systeme
und die Freiheit der Informationsverarbeitung.


Artikel 1:  Anwendungsbereich

Diese Richtlinie legt die Vorschriften über die Grenzen der Patentierbarkeit
programmgesteuerter Erfindungen sowie die Vorschriften zur Sicherung der
Freiheit der Informationsverarbeitung fest.


Artikel 2:  Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen:

a) "Informationsverarbeitungsverfahren" im Sinne dieser Richtlinie sind alle
   Methoden, Operationen, Techniken, Prozeduren und Verfahren der Verarbeitung,
   Darstellung, Weitergabe und Speicherung von Wissen und Information. 

b) Eine "Programmgesteuerte Erfindung" im Sinne dieser Richtlinie ist eine
   Erfindung, die durch ein Programm gesteuert wird, selbst aber nicht zum
   Gebiet der Informationsverarbeitung gehörig ist.


Artikel 4:  Patentierbarkeit programmgesteuerter Erfindungen

Eine programmgesteuerte Erfindung ist nur dann patentierbar, wenn sie
neu und für eine fachkundige Person nicht nahe liegend ist, sich also
vom aktuellen Entwicklungsstand des Fachgebietes deutlich abhebt. 
Sie muss gewerblich nutzbar sein und in einen Bereich der angewandten
Naturwissenschaften fallen.


Artikel 4a:  Ausschluss der Patentierbarkeit

Informationsverarbeitungsverfahren sind nicht patentierbar. Sie sind allen
frei zugänglich und kostenlos nutzbar. Dies gilt unabhängig von der Form, in
der die Informationsverarbeitung erfolgt, ob in Gedanken, in Schriftform, als
Programm oder in maschineller Form.

Entdeckungen und Innovationen in Bereichen wie Mathematik, Sprache, Logik,
Organisation, Information sowie Entdeckungen in Bereichen der (Natur- und
Geistes-)Wissenschaften sind grundsätzlich nicht patentfähig. Der Begriff
"Erfindungen" ist auf diese Bereiche nicht anwendbar.


Artikel 5:  Form des Patentanspruchs

 - Zu streichen -


In den Artikeln 6-11 ist "computerimplementiert" durch "programmgesteuert" zu
ersetzen.
    
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