Hi Florian, Am Mittwoch, den 13.07.2005, 15:14 +0200 schrieb Florian Effenberger: > Hallo, > > im Prinzip hat - jemand der juristisch fitter ist als ich möge mich > bitte korrigieren - der Urheber die alleinigen Nutzungs- und > Verwertungsrechte, worunter auch das Verbreitungsrecht fällt. Das > sozusagen widerrechtlich dennoch auszuüben, sich aber dadurch zu retten, > dass man einen Hinweis bringt, hilft gar nichts.
Damit hast du sicher recht. > Es gibt bei den meisten > Logos Policies, die eine Benutzung erlauben, wenn man bestimmte Regeln > einhält, aber ehrlich gesagt habe ich mich da bei MS und Apple noch > nicht damit beschäftigt. > > Es kann z.B. sein, dass MS sagt (nur als Beispiel, ich weiß es wie > gesagt derzeit nicht), ja, jeder kann unser Logo nehmen und damit > werben, dass sein Produkt unter Windows läuft - aber wenn andere Logos > daneben sind, dann dürft ihrs nicht. Diese Policies gelten trotzdem nur für VertragspartnerInnen, also wenn ich als Händlerin mit MS einen adaptierten Partner-Vertrag hätte, dann dürfte ich das Logo mit entsprechenden Hinweis verwenden. Aber nicht von vornherin, weil es diese Policy gibt. Also traue ich mich zu behaupten, solange es nicht eine schriftliche Zusage (gefaxt oder per Post) gibt, die eine entsprechende Logo- Verwendung nicht untersagt bzw. explizit gestattet - solange dürfen wir es nicht tun. Liebe Grüße Angelika -- agami systems integration, Angelika Goeszler Taborstrasse 11b/II/26c, A 1020 Wien, www.agami.at Tel: 01 / 890 90 12, Office & Support: 0699 1 AGAMI 88 Skype: angelikagoessler IT Weiterbildung bei agami: http://seminare.agami.at --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
