Hallo,

Marko Moeller schrieb:

Bsp1. Jemand pflegt einen Link zu einem Kurs ein und verwendet dabei Text aus einer Broschüre oder verwendet markenrechtlich geschützte Begriffe
--> noch "relativ" harmlos, Abmahnung möglich

Die Texte sind auf 140 Zeichen pro Posting begrenzt. Für den Ansprechpartner, der jeden neuen oder geänderten Eintrag in seinem Posteingang findet, hält sich die Mühe also in Grenzen, wenn er einen Blick darauf wirft und nötigenfalls einschreitet.

Wir bekommen ja keinen Traffic wie bei www.myspace.com, sondern alle paar Tage mal ein mini-kleines Posting.

Bsp.2 Jemand pflegt einen Link ein, der auf eine Seite mit rechtsextremen oder jugendgefährdendem Inhalt umleitet ...
-->schon ziemlich heftig ...

Der Ansprechpartner erhält als Bcc dasselbe Mail wie der sich Eintragende. Damit hat er die ID und kann den Eintrag editieren oder löschen. Und er hat eine Kontrolle darüber, was laufend eingetragen wird.

Gruß

Stefan

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