Hallo,
Marko Moeller schrieb:
Bsp1. Jemand pflegt einen Link zu einem Kurs ein und verwendet dabei
Text aus einer Broschüre oder verwendet markenrechtlich geschützte Begriffe
--> noch "relativ" harmlos, Abmahnung möglich
Die Texte sind auf 140 Zeichen pro Posting begrenzt. Für den
Ansprechpartner, der jeden neuen oder geänderten Eintrag in seinem
Posteingang findet, hält sich die Mühe also in Grenzen, wenn er
einen Blick darauf wirft und nötigenfalls einschreitet.
Wir bekommen ja keinen Traffic wie bei www.myspace.com, sondern alle
paar Tage mal ein mini-kleines Posting.
Bsp.2 Jemand pflegt einen Link ein, der auf eine Seite mit
rechtsextremen oder jugendgefährdendem Inhalt umleitet ...
-->schon ziemlich heftig ...
Der Ansprechpartner erhält als Bcc dasselbe Mail wie der sich
Eintragende. Damit hat er die ID und kann den Eintrag editieren oder
löschen. Und er hat eine Kontrolle darüber, was laufend eingetragen
wird.
Gruß
Stefan
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