Hi Claudia,

>wie ich hoere, soll es ausreichen, nachzuweisen, dass man f�r mehrere
>Auftraggeber arbeitet, selber (irgendwo) f�r sich wirbt und also
>"eigenst�ndig am Markt agiert".
>
>Ich seh eigentlich nicht, dass das viele von uns betreffen soll...

Es betrifft weniger denjenigen, der scheinbar selbst�ndig ist, als
vielmehr dessen AG. F�r einen Scheinselbst�ndigen kann die
Scheinselbst�ndigkeit, so nachgewiesen, recht positive Effekte nach
sich ziehen, z.B. eine nachtr�gliche Sozialversicherung f�r Ihn.
Entsprechend ist es durchaus vorstellbar, da� ein Scheinselbst�ndiger
im Nachhinein gerichtlich gegen einen AG vorgeht um ihn zur
nachtr�glichen Festanstellung zu bewegen. 

Viele "feste freie" Verh�ltnisse werden vom AG aus Kostengr�nden und
vom AN aus Verzweiflung eingegangen. Es gibt bestimmte Merkmale einer
echten Selbst�ndigen Arbeit, unter anderem die freie Zeiteinteilung
und die nicht vorhandene Weisungsgebundenheit. Man sollte Vertr�ge
ohnehin einmal auf Fehlerfreiheit abklopfen und dies bei einem
Rechtsanwalt tun, daher w�rde eine detaillierte Ausf�hrung hier wenig
bringen und w�re evtl. auch nicht rechtens.

Alles Gute,
Richard

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