Hallo!

Klaus, hierzu vielleicht noch eine kleine Anmerkung.
Unter dem Stichwort 'Imagetransfer' ist es durchaus
moeglich auch ohne Urhebereinwilligung einen Schlager
(oder auch weniger Gewinntraechtiges) anderweitig zu
verwerten.

Hierzu gibt es von Dr. Freitag einen Artikel im
Internet, der vielleicht auch fuer andere Bereiche
von Interesse ist.
[Titel]
'Freie Verwertung von bekannten Schlagern in der Werbung?'
[Abstrakt]
'Diese Fragestellung mag ueberraschen angesichts der Tatsache,
dass die Uebernahme von Musikstuecken in die Werbung
regelmaessig nur ueber den Erwerb der entsprechenden
Verwertungsrechte mit Einwilligung der Urheber, gegebenenfalls
ihrer Verlage und Tontraegerhersteller erfolgen darf.'
[URL]
http://www.bender-zahn-tigges.de/64musik.html

Gruesse
Ralf Stamporek
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