At 14:44 24.02.99 +0100, barbara meyer wrote:

>Naja jedenfalls, das einzige was gegen solche Gauner nuetzt,
>ist eine Anzeige bei der DENIC, die uebergeben das dann ihrer
>Rechtsabteilung.

ich kann mir nicht vorstellen, dass man gegen Domain-Grabbing rechtlich was
machen kann. Es ist zwar nicht gerade guter Stil, aber illegal ist es nicht
- zumindest nicht bei allgemeinen Namen wie "versicherung.de" (ein bisschen
anders sieht�s z.B. bei Ortsnamen aus vgl. Heidelberg.de). Warum solltest
Du (oder jemand anderes) eher ein Recht an dem Namen haben, als derjenige,
der ihn jetzt gekauft hat?
Allenfalls darueber, ob dort was eingestellt werden muss oder nicht,
koennte man vielleicht noch streiten. Aber das laesst sich ja schnell
machen. (im Zeifelsfall per Ankuendigungsseite "Hier finden Sie in
Kuerze....").

Petra

Antwort per Email an