Hallo,

aus aktuellem Anlass möchte ich Euch um eine verbindliche Meinung zu ref-Tags bitten. Ich habe die Einteilung der Straßen wie folgt verstanden und wende die auch so an:

Bundesstraßen highway=primary  ref= B xx (werden rot gerändert)
Staatsstraßen und Landesstraßen highway=secondary ref=St xxx bzw. ref=L xxx (werden orange gerendert) Landstraßen /Kreisstraßen highway=tertiary ref=LA xx, ref=DEG xx usw. (werden gelb gerändert) Alle anderen StraßenVerbindungsstraßen zwischen Gemeinden und Weilern highway=unclassified
Ortsstraßen highway=residential

Dieses Schema wird auch beibehalten wenn diese Straßen durch Orte führen, d.h. sie werden _nicht_ auf einmal zu highway=residential geändert, sondern bleiben ref= B xx, ref=St xxx usw., richtig?

Wie verhält man sich bei Hauptdurchgangsstraßen in Städten die nicht eigens Bundes- Staats- und Landkreisstraßen sind und am Straßenrand nicht diese Schilder mit der Zugehörigkeit haben? Sind diese immer als residential zu bezeichnen? IMHO ja. Wie ist Eure Meinung bzw. die Vorgabe?

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Martin

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