Hallo! Am 21.02.2011 19:43, schrieb Alexander Lehner:
Ist mir gerade eingefallen, dass wir das letztens diskutiert hatten: http://www.neue-rechtschreibung.de/regelwerk.pdf Vgl. Paragraph 37, 38 und 50.
Oh, danke für's Raussuchen. Jetzt wo Du's sagst, fällt mir ein, dass ich das ja eigentlich versprochen hatte, ähm... :-}
Wie Gernot schon oefters meinte, ist es tatsaechlich so, dass die Gemeinden oft selber nicht genau Bescheid wissen, bzw. alte Schilder einfach haengen lassen (da gibts auch nach Google-Suche ausreichend Beispiele). Deshalb wuerde ich vorschlagen, dass wir uns an die Rechtschreiberegeln (oder Rechtschreibe-Regeln, oder Rechtschreibregeln...?) halten und ggf. die Strassenlisten der Gemeinden entsprechend nach Pruefung ausbessern.
Wie die Rechtschreibe{-,}{r,R}egeln schon zeigen, ist das allerdings alles nicht immer sofort klar zuzuordnen und trivial. ;-)
Daher habe ich mich bisher immer soweit möglich an die vorgefundene Schreibweise gehalten. Die Regeln habe ich nur verwendet, wenn mit mehrere Schreibweisen vorliegen - zum Beispiel bei Abweichungen zwischen Straßenliste und Schild oder bei Auffinden mehrerer Schilder mit abweichender Schreibweise. In diesem Fall nutze ich dann die Regeln als Entscheidungshilfe...
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