Die Teilerstattung der Fahrtkosten ist nochmal eine ganz andere Geschichte :)

Am 02.04.2013 um 15:11 schrieb Toaster <[email protected]>:

> Sieht gut aus, aber wenn ich das richtig verstehe, dann bedeutet doch die
> Festlegung, wer Reisekosten beantragen kann, dass Sachen wie die
> Möglichkeit der Teilerstattung wie zur BMV dann nicht mehr möglich sind,
> oder?
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