> Das wuerde ja auch bedeuten das die Landwirte und Waldbesitzer
> Erschliessungkosten zahlen muessten, wie eben die "Stadtkinder". Davon habe
> ich aber noch NIE gehoert. 

> Als Landwirt gibts es bestimmt keinen Rechtsanspruch
> auf eine Verkehrstechnische Erschliessung der Ackerflaechen.

Zitat: 

Zugleich besitzt das Wegenetz im Kreis einen relativ hohen Ausbaustandard. Mit 
der Subventionierung der Landwirtschaft durch die Europäische Gemeinschaft bis 
Anfang der 1990er Jahre wurden auch im Kreis Höxter eine Vielzahl der 
vorhandenen Feldwege neu ausgebaut und asphaltiert.

Zum hohen Ausbaustandard des Wegesystems trugen aber auch die in dieser Zeit 
von Bund und NATO-Partnern finanzierten Maßnahmen zur Wiederinstandsetzung der 
Wirtschaftswege bei. Diese Leistungen dienten als Ausgleich für Wege- und 
Flurschäden, die durch damals häufig in der Region durchgeführte Militärmanöver 
verursacht wurden.

Quelle: http://www.wirtschaftswege.de/strassenundwegenetz.htm

Dort erfährst Du auch, daß von 4.300 km Straßen in Kreis Höxter, 2.300 
Wirtschaftswege sind und 1.000 Gemeindestraßen. 

Al









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