Hallo zusammen,
seit längerem lese ich diese Liste, habe aber nun erstmals eine Frage zum
Mappen. Der Klosterhof in Marienfeld war früher eine Einbahnstraße. Diese
Regelung wurde aufgehoben, damit der Lieferverkehr zum anliegenden Hotel
nicht mehr gegen die StVO verstößt. Nun ist die Straße in die Eine Richtung
frei befahrbar, in die andere ist das Verkehrszeichen 251 angebracht mit dem
Zusatzschild 1026-35 "Lieferverkehr frei". De facto ist es für PKWs
weiterhin eine Einbahnstraße (außer der PKW wendet und verlässt den
Klosterhof nicht) und nur für Lieferfahrzeuge darf die Straße andersherum
benutzt werden.
Wie wird das nun ordentlich gemappt? Die nicht mehr vorhandenen
Einbahnstraßen habe ich entfernt, aber die Sperrung der Gegenreichtung
bekomme ich nicht hin.
 
Viele Grüße
Daniel Brockpähler
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