On 02.08.2017 11:39, Florian Lohoff wrote:

Da bin ich gerade nicht sicher - Ein Dr. ist nicht ein Dr. Es kann sein
das man verpflichtet ist das mit anzugeben - Das ist wie mit einem
"Dr. h.c." das auch dabei stehen muss. Dazu kann evtl noch ein "med."
stehen  und das mit ro kann verpflichtend sein.

Das habe ich spontan gefunden:

https://wissenschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwk/2001_09_21-auslaendische-hs-grade.pdf

D.h. bestimmte Länder müssen eine Herkunftbezeichnung führen wenn der
Dr. angegeben wird.

"Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) [...]
können  in  der  Originalform  ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden."

Damit wäre ein rumänischer Doktor OK.

Allerdings wäre da noch die Frage ob das mit dem EU-Beitritt Rumäniens
auch rückwirkend gilt, oder nur für Doktoren die erst nach dem Beitritt
promoviert haben? ;)
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