1. Maxspeed an Altenheimen/Schulen/Kindergärten (Florian Lohoff)


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Message: 1
Date: Fri, 18 Jan 2019 08:26:32 +0100
From: Florian Lohoff <[email protected]>
To: [email protected]
Subject: Maxspeed an Altenheimen/Schulen/Kindergärten
Message-ID: <[email protected]>
Content-Type: text/plain; charset="utf-8"

Hi,
nur so als Heads up - 2017 ist eine Verwaltungsvorschrift zur Ergänzung
der StVO rechtskräftig geworden die es Kommunen erlaubt vor Sozialen
Einrichtungen leichter Tempo 30 anzuordnen.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/85-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

         Begründung:

         Durch  die  Erste  Verordnung  zur  Änderung  der  
Straßenverkehrs-Ordnung
         (BGBl  I  Nr.  59,  S.  2848)  wurde  der  §  45  Absatz  9  StVO  um  
die  Nummer  6
         ergänzt   und   damit   die   erleichterte   Anordnung   von   
streckenbezogenen
         Geschwindigkeitsbeschränkungen   auf   Tempo   30   auch   auf   
klassifizierten

         Straßen   innerhalb   geschlossener   Ortschaften   vor   Schulen,   
Kindergärten,
         Altenheimen und Krankenhäusern ermöglicht.
         Um  bei  den  am  Straßenverkehr  Teilnehmenden  die  Akzeptanz  
hierfür  zu
         erhöhen,   sollte   die    Möglichkeit   bestehen,   bei   der   
Anordnung   dieser
         Tempolimits    vor    den    sozialen    Einrichtungen    den    Grund 
   für    diese
         Beschränkung durch die in Rede stehenden Zusatzzeichen zu 
verdeutlichen.
         (Die  Lücke  in  der  Nummerierung  der  Zeichen  bei  Einordnung  in  
den  VzKat
         basiert auf Teil 1, Allgemeines Nummer 3 Absatz 2 letzter 
Spiegelstrich.)

Das dingen trägt langsam Früchte. In Herzebrock mind. 3 Stellen, in Oelde habe
ich bisher 2 Stellen gefunden wo Tempo 30 angeordnet worden ist.  Die letzte
Änderung auf der Gildestraße muss erst vor ein paar Tagen gewesen sein. Da die
Gildestraße eine wichtige Durchgangsstraße ist haben sich aufgrund der Tempo 30
Änderung dann auch einiges an routen verschoben.

Achtet mal vor Kindergärten, Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern verstärkt
auf veränderte Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Flo

Hallo,

auch in Bad Oeynhausen wurde kürzlich auf Kreis-, Landes- und einer Bundesstraße an diversen Kindergärten usw. Tempo 30 angeordnet.

Wenn ich das Wiki richtig verstehe, muss z.B. so - maxspeed=50 und maxspeed:conditional=30 @ (Mo-Fr 07:00-17:00) - eingetragen werden. Soll man noch den Grund für die Beschränkung (Kindergarten usw.) z.B. als note angeben?

Bei einem Kindergarten in Eidinghausen stehen die Schilder in beiden Richtungen nicht auf einer Höhe. Der Unterschied ist in einer Richtung 50m und in der anderen Richtung 10m. Die Beschränkung beträgt, wenn man beide Richtungen einbezieht, längstens 170m. Ich würde diese 170m insgesamt mit maxspeed:conditional=30 @ (Mo-Fr 07:00-17:00) versehen und auf unterschiedliche Angaben bei den  jeweiligen Richtung verzichten.

Ulrich

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