On Wed, Oct 09, 2019 at 04:44:45PM +0200, Hartmut Holzgraefe wrote:
> On 09.10.19 16:25, Florian Lohoff wrote:
> 
> > Mir isses egal - Aber wenn ich so drüber Nachdenke haben wir in OWL
> > vermutlich keinen einzigen Level 9 - Für sowas wie "Kreuzberg" oder
> > sowas die ein eigenes Rathaus haben fände ich das angemessen - Alles
> > andere - Zweifelhaft ...
> 
> Das macht sich doch aber nicht am Gebäude fest, sondern daran ob es
> eine eigene bei der Kommunalwahl geählte Bezirksvertretung und einen
> Bezirksbürgermeister gibt?

Korrekt - Und wo tagen die? In einem Rathaus - Das war so mein
Analogieschluss... 

> Die Bielefelder Stadtbezirke haben zwar nicht unbedingt alle ein
> eigenes Bezirksamt, aber duchaus Bezirksvertertung und -Bürgermeister.

Wie konstituieren die sich denn bzw tagen die? Werden die Gewählt?
Oder ist das nur ein vom Bürgermeister auf Zeit bestimmter Ortsvorsteher?

Und welche Rechte sind an die delegiert? Also Selbstverwaltung heisst
ja das sie über irgendwelche dinge selbst bestimmen dürfen.

Müsste ja in der Ortssatzung stehen welche rechten und pflichten
delegiert sind.

Okay - Bielefeld Ortssatzung - Ziemlich eindeutig:
http://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/ortsrecht/1_04.pdf

D.h. die 10 sind alle admin_level 9 weil sie eine Bezirksvertretung haben.

Stadtbezirk Mitte 19 Mitglieder
- Stadtbezirk Brackwede, Heepen,
Schildesche, Stieghorst je 17 Mitglieder
- Stadtbezirk Dornberg, Gadderbaum,
Jöllenbeck, Senne, Sennestadt je 15 Mitglieder.

§ 7 Aufgaben
        (1) Soweit nicht der Rat nach § 41 Abs. 1 GO NRW ausschließlich 
zuständig ist, entscheiden die
        Bezirksvertretungen
        - unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt,
        - im Rahmen vom Rat erlassener allgemeiner Richtlinien sowie 
gesamtstädtischer Konzepte und
        - im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel
        in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den 
Stadtbezirk hinausgeht.
        Insbesondere entscheiden sie über:
        a) Planung, Unterhaltung, Ausstattung und Umbau der im Stadtbezirk 
gelegenen Grund-,
        Haupt-, Real- und Förderschulen und sonstigen öffentlichen 
Einrichtungen wie Sportstätten,
        Altenheime, Büchereien, Gemeinschaftshäuser und ähnliche soziale und 
kulturelle Einrichtungen sowie - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - der 
Jugend- und Freizeitheime,
        Tageseinrichtungen für Kinder, soweit es sich nicht um Maßnahmen der 
Substanzerhaltung
        oder der Gefahrenabwehr handelt, sowie über die innerbezirkliche 
Priorität bei gleichgearteten Einrichtungen im Bezirk, wenn diese errichtet 
oder aufgelöst werden;
        b) Angelegenheiten des Denkmalschutzes, Gestaltung, Entwicklung und 
Pflege des Ortsbildes;
        c) Planung, Neu- und Ausbau, Gestaltung, Unterhaltung, Ausstattung, 
Instandhaltung und Nutzung der stadtbezirksbezogenen Grünanlagen einschließlich 
der darin gelegenen Wasserläufe und Wasserflächen, Parkanlagen, Spiel- und 
Bolzplätze sowie Friedhöfe und Festlegung
        der Reihenfolge dieser Maßnahmen;
        d) Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau, zur 
Unterhaltung und Instandsetzung von Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen 
Wegen im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW einschließlich der 
Straßenbeleuchtung, Bau und Ausbau von
        Kanälen im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes unter 
Berücksichtigung des erforderlichen Straßenbaus, soweit es sich nicht um 
Maßnahmen handelt, die in Ausübung der
        Verkehrssicherungspflicht zu treffen sind;
        e) Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände oder 
sonstiger Vereinigungen und
        Initiativen im Stadtbezirk wie insbesondere der Freiwilligen Feuerwehr;

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 [email protected]
        UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away
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