Am 14.06.22 um 19:48 schrieb Florian Lohoff:
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Wenn ich mich nicht total vertue sind dann das die alten "Gemarkungen"
die heute keine Sau mehr kennt.

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Flo

Ich beschäftige mich beruflich seit einigen Jahren mit ALKIS und kann daher ein 
wenig darüber klugscheißern.
*Gewannen sind keine "**/alten Gemarkungen/**"*, das wird deutlich, wenn ich 
die Strukturen ein wenig auseinander nehme.

Eine Gemarkung ist eine Stufe im hierarchischen Aufbau des 
Flurstücks-Kennzeichens. Die Hierarchie lautet: Bundesland, Gemarkung, Flur, 
Flurstücksnummer.
Somit gehört jedes Flurstück zu genau einer Gemarkung, deren Fläche ganz genau 
definiert ist.
Eine Gemarkung im Kataster gehört komplett zu einer Gemeinde und ist in den meisten 
Fällen identisch mit dem politischen "/*Ortsteil*/", entspricht in OSM also 
meist der Relation typ=boundary, admin_level=10.
Meist gibt es beim Amtsgericht/Grundbuchamt auch einen gleichnamigen 
Grundbuchbezirk (nicht in Lippe). Es gibt aber keinen Zwang, Flurstücke aus 
einer Gemarkung auf Grundstücken im gleichnamigen Grundbuchbezirk zu buchen.

Nicht jeder, der im Kataster nach Auskunft sucht, kennt die Flur und Flurstücksnummer 
oder das Grundbuchblatt. Für die Suche gibt es alternativ 4 Arten von 
"Lagebezeichnung" im ALKIS.

Die "verschlüsselte Lagebezeichnung" (Straßenschlüssel -> Straßenname) hat die 
3 Varianten:

- Adresse, bestehend aus Straße und Hausnummer. Dies ist verbunden mit dem 
Hauptgebäude (welches die Hausnummer trägt) und mit dem Flurstück

- erweitert man dies noch um eine laufende Nummer können damit die Nebengebäude 
auf dem Flurstück bezeichnet werden (Schuppen, Stall, Garage).

- Gibt es kein Gebäude mit Hausnummer, kann man einem Flurstück zumindest den 
Straßenschlüssel zuordnen. Dies wird verwendet für unbebaute Flurstücke an 
einer Straße und für die Straßenflurstücke selbst.


- Die vierte Variante der Lagebezeichnung ist die "unverschlüsselte Lagebezeichnung". 
Diese wird verwendet, wenn keine benannte Straße in der Nähe ist. Das sind dann also 
landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke oder Natur. Diese Lagebezeichnung 
wird auch als "*Gewanne*" bezeichnet.

Gewannen bezeichnen z.B. ein Gebiet aus Äckern oder Wiesen, ein Bachtal (Siek), 
einen Hügel, ...
Fiktive (aber typische) Beispiele: "Köster's Kamp", "Bei den feuchten Wiesen", "Up'm 
Wiem", "Sieben Buchen".

Die Gewannen sind "alt", aber im positiven Sinn. Also nicht "veraltete 
Gemarkungsnamen" sondern umgangssprachliche Bezeichnungen, Volksmund.
Oft erinnert das an Plattdeutsch mit Begriffen wie "up'n" oder "auf'm".
Eine Gemarkung ist um ein Vielfaches größer als eine Gewanne.
Eine Gewanne ist in keine Hierarchie eingebunden.

Der Gewannen-Name wird in der Katasterkarte an geeigneter Stelle in der Mitte 
des Gebietes dargestellt.
Eine Gewanne wird mehreren Flurstücken als Lagebezeichnung zugeordnet damit 
diese damit auffindbar sind. Theoretisch könnte über die Fläche dieser 
Flurstücke das Gebiet der Gewanne eingegrenzt werden. Dies ist aber im 
Kartenbild nicht sichtbar und aufgrund der Herkunft auch nicht sinnvoll.
Eine "Gewanne" ist eine Lagebezeichnung, die man nur grob verorten kann und die 
man - im Gegensatz zu einer Gemarkung - nicht scharf abgrenzen kann.
Wenn man das nach OSM übernimmt, dann also eher als Punkt und nicht als Fläche.

Die Frage ist nun, wie gebräuchlich diese Bezeichnungen noch verwendet werden. 
Das sollte vielleicht im Einzelfall geprüft werden statt alles aus ALKIS zu 
übernehmen.

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Frank Jäger
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