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P R E S S E D I E N S T  ---- Nr. 110/09 ---- 10. September 2009
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Umwelt/EU/Vogelschutz
NABU: Europäischer Gerichtshof verurteilt Malta wegen Frühjahrsjagd auf
Zugvögel
Tschimpke: Neues Urteil verhindert endlich den sinnlosen Tod tausender
Vögel

Luxemburg/Berlin - Der NABU und sein Dachverband BirdLife International
haben das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen die
umstrittene Frühjahrsjagd auf dem Inselstaat Malta begrüßt. „Nach
jahrelangem Protest der Naturschutzverbände vor Ort wie auch in Brüssel
ist damit ein Etappensieg zum Schutz von Zugvögeln in der
Mittelmeerregion erreicht“, kommentierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke
die Entscheidung aus Luxemburg. Die Jagd auf Vögel, die sich auf dem
Heimweg in ihre Brutgebiete befinden, gilt als besonders schädlich und
bedroht die Bestände vieler Arten, die in Deutschland und anderen
mitteleuropäischen Ländern auf der „Roten Liste“ stehen. Millionen von
Zugvögeln überqueren auf ihrem Rückzug aus Afrika jedes Frühjahr Malta.


Auch nach dem EU-Beitritt Maltas 2004  hatte der Mittelmeerstaat noch
jahrelang an der Frühjahrsjagd auf Wachteln und Turteltauben
festgehalten. Doch diese steht in der auf Malta praktizierten Form nicht
in Einklang mit der EU-Vogelschutzrichtlinie. Nachdem die EU-Kommission
auf Drängen der Naturschutzverbände schon 2006 ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eröffnet hatte, erhöhte sich
schrittweise der politische Druck: Im Oktober 2007 richtete die
Kommission ein letztes Warnschreiben an die maltesische Regierung. Doch
erst nachdem die EU-Kommission im Februar letzten Jahres Klage gegen
Malta vor dem EuGH eingereicht hatte, stoppte Malta erstmals die
besonders umstrittene Frühjahrsjagd.

Das heutige Urteil bestätigt die Argumentation und die Forderungen der
Naturschützer. „Der jahrelange Protest tausender Vogelfreunde hat sich
gelohnt. Das Gericht hat unmissverständlich klar gemacht, dass
Zugvogelarten im Frühjahr nur unter eng begrenzten Ausnahmebedingungen
bejagt werden dürfen“, so der NABU-Präsident. Das Urteil des
Europäischen Gerichtshofes unterstreiche auch die Bedeutung der
Vogelschutzrichtlinie, welche die Mitgliedstaaten vor genau 30 Jahren
mit großer Weitsicht verabschiedet haben.

Für Rückfragen: Claus Mayr, NABU-Direktor Europapolitik, Brüssel, mobil
+49 172-5966098
Dr. Markus Nipkow, NABU-Vogelschutzexperte, mobil 0172-9108275 

Mehr zum Zugvogelschutz: www.NABU.de  und www.borntotravelcampaign.com

Das Urteil C-76/08 als Download zu finden unter
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&jurcdj=jurcdj&newform=newform&docj=docj&docop=docop&docnoj=docnoj&typeord=ALLTYP&numaff=&ddatefs=3&mdatefs=9&ydatefs=2009&ddatefe=10&mdatefe=9&ydatefe=2009&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100&Submit=Rechercher





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