NABU-P R E S S E D I E N S T  ----  NR. 43/12 ---- 26.4.2012 
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NABU: Naturverträglicher Ausbau der Offshore-Windkraft in weiter Ferne

Tschimpke: Bau von Butendiek wäre umweltpolitischer Sündenfall
 
Berlin – Der NABU kritisiert, dass beim Ausbau der Offshore-Windenergie
die Naturverträglichkeit immer noch zu kurz kommt. 2002 wurde die
Baugenehmigung des ehemaligen Bürgerwindparks Butendiek westlich von
Sylt, dem ersten kommerziellen Windpark in der Nordsee, durch das
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) erteilt. Das
bedeutete zehn Jahre Streit und Proteste der Umweltverbände, zehn Jahre
wechselnde Besitzer und Verlängerungen der Baugenehmigung. „Und das,
obwohl inzwischen anerkannt ist, dass dieser ökologisch kritische
Standort nach heutigem Kenntnisstand schon 2002 nicht genehmigungsfähig
war. Sollte Butendiek gebaut werden, wäre es der umweltpolitische
Sündenfall“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der Park liege in
einem besonders wertvollen Lebensraum für Schweinswale und Seetaucher im
Natura-2000-Gebiet Sylter Außenriff.
„Leider haben Politik und Genehmigungsbehörden in den vergangenen
Jahren wenig gelernt. Seit Jahren gibt es einen Planungsboom. Gebiete
werden abgesteckt, Bauanträge eingereicht und veraltete Genehmigungen
immer wieder verlängert, ohne ausreichende Steuerung und ohne eine
ernsthafte Betrachtung wachsender Umweltrisiken“, so Tschimpke weiter.
Bundesregierung und Genehmigungsbehörden würden durch ihre Untätigkeit
mit Verantwortung dafür tragen, dass ein naturverträglicher Ausbau der
Offshore-Windkraft noch immer nicht gewährleistet sei. Wo bleibt das
seit über einem Jahr angekündigte Schallschutzkonzept der
Bunderegierung? Wie soll eine umfassende und nachhaltige Strategie für
den Ausbau und die Netzanbindung der Offshore Windkraft aussehen? Wie
viel Offshore-Windkraft braucht der deutsche Energiemix der Zukunft?
Fragen, die Bundesregierung, Genehmigungsbehörden und Industrie nach
NABU-Auffassung jetzt sehr schnell beantworten müssen. 
Viele der bereits genehmigten Windparks stehen nach Einschätzung des
NABU im Konflikt mit nationalem und europäischem Umweltrecht. Das reiche
von unzureichendem Schallschutz bis zu einer fehlenden Berücksichtigung
des Störungs- und Verschlechterungsverbotes für besonders geschützte
Arten und Lebensräume nach Bundesnaturschutzgesetz und
EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
„Der Meeresnaturschutz bleibt noch immer auf der Strecke. So riskiert
die Branche die bisherige Unterstützung der Umweltverbände für eine
eigentlich grüne Energie“, so NABU-Referent für Meeresschutz Kim
Detloff. Noch würden die Verbände den Ausbau der Windkraft auf See
mittragen. Doch wenn Artenschutzrecht und Lebensraumschutz weiterhin
ignoriert würden, bliebe für den Naturschutz nur der Rechtsweg.
Aktuell liegen für die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone der
Nord- und Ostsee, dem Bereich zwischen zwölf und 200 Seemeilen von der
Küste, 28 Genehmigungen vor. Insgesamt sollen in der deutschen Nord-
und Ostsee mehr als 115 Windparks entstehen. Nach NABU-Meinung zu viele
für die ohnehin stark belasteten Ökosysteme der Nord- und Ostsee.
Der NABU tritt seit Jahren für einen naturverträglichen Ausbau der
Offshore-Windkraft ein. Neben einem verbesserten Schallschutz und
schallarmen Gründungsverfahren fordert er dabei eine effektive räumliche
und zeitliche Steuerung, die kritische Überprüfung und Bereinigung der
Antragsflut sowie eine stärkere Berücksichtigung kumulativer Effekte,
d.h. mögliche ökosystemare Auswirkungen durch die Vielzahl geplanter
Projekte. Besonders sensible Gebiete wie das Sylter Außenriff seien
dabei vollständig von Windkraftanlagen freizuhalten.
 
Für Rückfragen:
Dr. Kim Cornelius Detloff, NABU-Referent für Meeresschutz, Telefon
030-284984-1626, mobil 0152 0920 2205
Carsten Wachholz, NABU-Energieexperte, Tel. 030-2
84984-1617, mobil
0172-4179727
Im Internet zu finden unter www.NABU.de 
 
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Redaktion: Kathrin Klinkusch, Britta Hennigs, Iris Barthel
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