150 Jahre Genfer Konvention
Rotkreuz-Präsident Schöpfer fordert erneut die Einhaltung des humanitären 
Völkerrechts
Wien/Genf (Rotes Kreuz) – Am 22. August 1864 unterzeichneten 16 Staaten nach 
zweiwöchigen Verhandlungen die erste Genfer Konvention. Dieser völkerrechtliche 
Vertrag regelte den Schutz von Verwundeten und Sanitätspersonal im Kriegsfall. 
Als Schutzzeichen wurde damals das rote Kreuz auf weißem Grund festgelegt. Die 
Geschichte der Genfer Konventionen und die des Roten Kreuzes stehen in einem 
engen Zusammenhang. Henri Dunant, Gründer des Roten Kreuzes, war auch einer der 
Initiatoren der ersten Genfer Konvention.
In den vergangenen 150 Jahren wurde das humanitäre Völkerrecht laufend 
weiterentwickelt. Derzeit gelten die vier Genfer Abkommen aus dem Jahr 1949 und 
die Zusatzprotokolle von 1977 und 2005. Seither ist der Angriff auf 
Zivilpersonen völkerrechtlich verboten. „Leider zeigen uns aktuelle Konflikte – 
von Syrien über den Gazastreifen, den Irak, die Ukraine bis hin zum Südsudan – 
dass in vielen Fällen hauptsächlich Zivilisten die Leidtragenden von Konflikten 
sind“, sagt Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes. 
„Seit nunmehr 150 Jahren wird unsere Organisation nicht müde, Konfliktparteien 
dazu aufzurufen, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten.“
Heute hat die überwiegende Mehrzahl der Konflikte einen nicht-internationalen 
Charakter. Das heißt, dass sich nicht verfeindete Staaten gegenüber stehen, 
sondern unterschiedliche bewaffnete Gruppen innerhalb eines Landes. „Auch diese 
Kämpfer unterliegen dem humanitären Völkerrecht“, betont Schöpfer. „Alle an 
Kampfhandlungen beteiligten Gruppen müssen Zivilisten und humanitäre Helfer 
schützen. Anlässlich des Jubiläums und angesichts der schrecklichen Konflikte, 
die zurzeit toben, können wir diese Forderung nicht oft genug wiederholen.“
Das Rote Kreuz hat einen kurzen Animationsfilm zum Thema humanitäres 
Völkerrecht gestaltet: 
Film<http://www.roteskreuz.at/berichten/podcasts/videopodcasts/150-jahre-genfer-konventionen/>
Weitere Informationen auf www.roteskreuz.at<http://www.roteskreuz.at>
Rückfragehinweis:
Mag. Thomas Marecek
Österreichisches Rotes Kreuz
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