30. Juni 2015
Nr. 24/15
Deutscher Anwaltverein kritisiert Neubestimmung des Bleiberechts
Potential von zuwandernden Menschen nicht ausreichend wertgeschätzt

Berlin (DAV). Am 1. und 2. Juli 2015 finden die abschließenden Beratungen des 
Gesetzesentwurfs zur Neubestimmung des Bleiberechts und Aufenthaltsbeendigung 
im Innenausschuss und im Plenum des Deutschen Bundestages statt. Der Deutsche 
Anwaltverein (DAV) kritisiert den Gesetzentwurf. So gelingt es ihm nicht das 
Potential von zuwandernden Menschen wertzuschätzen und ein gedeihliches 
Zusammenleben in Deutschland zu fördern. Begrüßenswert ist aber die Bemühung 
des Parlaments, sich mit der vielfältigen berechtigten Kritik an diesem 
Gesetzentwurf auseinandersetzen. Nicht nur der DAV hatte sich insbesondere 
gegen die vorgesehenen Regelungen zum Ausweisungsrecht, zu Einreise- und 
Aufenthaltssperren und zum Haftregime gegen Flüchtlinge gewandt. Ein 
Haupt-Kritikpunkt waren die inkonsequenten Vorschläge zu einer stichtagslosen 
Bleiberechtsregelung.

"Insgesamt erweist sich der Gesetzentwurf als Kompromiss, der jedoch weiterhin 
wenig gelungen ist", so Rechtsanwältin Gisela Seidler, Vorsitzende des 
Ausländer- und Asylrechtsausschusses des DAV. Der Gegensatz zwischen der 
Einführung neuer ordnungspolitischer Instrumente und einer migrationspolitisch 
notwendigen Öffnung der Aufenthaltsmöglichkeiten sei nicht beseitigt oder 
abgemildert worden.

Die geplante Umstrukturierung des Ausweisungsrechts wird den Vorgaben des 
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht gerecht. Dies hätte eine 
umfassende Abwägung aller für und gegen eine Ausweisung sprechenden Umstände im 
Einzelfall verlangt. Die gewollte Schematisierung dieser Abwägung ist eine 
Verschärfung des Ausweisungsrechts, die zu großen Unsicherheiten führen wird. 
Es bleibt zudem bei der weitestgehend neuen "kleinen Ausweisung" durch 
erhebliche Erweiterung von Sperren für die Erteilung von Aufenthaltstiteln (§ 
11 AufenthG). "Bemühungen um eine erleichterte Integration werden damit 
konterkariert", so Seidler weiter.

Als vollständig misslungen beschreibt der Anwaltverein das 
Abschiebungshaftrecht. Die Haftgründe und deren - teilweise zu offen 
formulierten - Kriterien werden noch unüberschaubarer. Dies wird weiterhin zu 
vielen falschen Haftentscheidungen führen. Völlig unakzeptabel ist die 
ausdrückliche Einführung der sog. Dublin-Haft. "Wir befürchten, dass diese 
Regelungen zum Vorwand genommen werden, praktisch jeden neu einreisenden 
Asylsuchenden in Abschiebungshaft zu nehmen" ergänzt Rechtsanwalt Rolf Stahmann 
vom DAV-Ausschuss. Dies sei umso bizarrer, als wir gerade den Zusammenbruch des 
Dublin-Regimes in Europa erleben.

Eine Regelung für ausreisepflichtige Auszubildende ist zwar zu begrüßen. Dem 
DAV erschließt sich allerdings nicht, warum der Gesetzgeber in Anbetracht des 
Fachkräftemangels lediglich eine Duldung vorsehen will und keinen rechtmäßigen 
Aufenthalt. Weshalb die Ausbildung vor dem 21. Geburtstag aufgenommen sein 
muss, ist ebenso unverständlich wie der Plan, Staatsangehörige sog. "sicherer 
Herkunftsländer" von der Regelung auszuschließen. Auch die Bleiberechtsregelung 
führt aufgrund ihrer zu niedrigen Altersgrenzen zu nicht nachzuvollziehenden 
Ausgrenzungen.

Die Durchsuchung von Laptops und Smartphones von Flüchtlingen begegnet 
weiterhin erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken.

Letztlich wird sich auch die nun vorgesehene Härtefallregelung zu den 
Sprachkenntnissen als Voraussetzung für den Ehegattennachzug als 
europarechtswidrig erweisen.

Nach wie vor ist der Gesetzentwurf weit davon entfernt, das Potential von 
zuwandernden Menschen wertzuschätzen und ein gedeihliches Zusammenleben in 
Deutschland zu fördern.
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Mit freundlichen Grüßen

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