11. April 2016
Nr. 10/16

Asylpaket II: DAV kritisiert fehlenden Zugang zum Recht
Grundrechte gelten auch im beschleunigten Asylverfahren

Berlin (DAV). Anlässlich einer Diskussionsveranstaltung am 12. April 2016 
kritisiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) den unzureichenden Schutz der 
Verfahrensrechte von Asylbewerbern im beschleunigten Asylverfahren. Nach der 
sog. Flughafenverfahren-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1996 ist 
der Zugang zu kostenloser, asylrechtskundiger Beratung verfassungsnotwendig und 
muss vom Gesetzgeber gewährleistet werden. Im Asylpaket II jedoch ist eine 
kostenfreie Rechtsberatung nicht vorgesehen.

"Zeitdruck und eine große Anzahl von Fällen dürfen wir nicht als Vorwand für 
Maßstäbe und Arbeitsweisen nutzen, die eines Rechtsstaats nicht angemessen 
sind. Wir sollten unsere Grundechte besonders in herausfordernden Zeiten 
hochhalten", mahnt Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident.

Das Asylpaket II ist am 17. März 2016 in Kraft getreten. Die Gesetzesänderungen 
verschärfen das Asylverfahrensrecht für bestimmte Personengruppen. Zentral ist 
der neue § 30a AsylG, der dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
ermöglicht, Asylverfahren beschleunigt durchzuführen. Drei Punkte im neuen 
Gesetz sind aus Sicht der Anwaltschaft besonders problematisch: Die 
Residenzpflicht, äußerst kurze Verfahrensfristen und die Gesundheitsvermutung. 
"Die Gesetzesänderungen haben das Potential, rechtsstaatliche 
Verfahrensgarantien zu unterlaufen und das Asylgrundrecht auszuhöhlen", so 
Schellenberg.

Der Link zum Programm der Diskussionsveranstaltung findet sich 
hier<http://anwaltverein.de/files/anwaltverein.de/downloads/Sonstiges/Einladung_Grundrechte_im_Asylverfahren.pdf>.

Hier<http://anwaltverein.de/de/service/presse> gelangen Sie zu unserem 
Pressebereich. Dort steht auch ein Foto des DAV-Präsidenten, Rechtsanwalt und 
Notar Ulrich Schellenberg, zur Verfügung.

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Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen Walentowski,

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Mit freundlichen Grüßen

RA Swen Walentowski, Pressesprecher
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