Kabinett beschließt Elektronische Akte im Strafprozess

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister der Justiz und für 
Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der 
elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des 
elektronischen Rechtsverkehrs beschlossen.

Bundesminister Heiko Maas: "Mit der Einführung der elektronischen Akte auch im 
Strafverfahren gehen wir einen wichtigen Schritt zur Modernisierung und 
Effektivierung der Strafjustiz. Wir müssen das Verfahrensrecht der Realität 
anpassen, in der die elektronische Arbeitsweise längst Einzug gehalten hat. 
Wenn die Mehrzahl der in einer Akte enthaltenen Dokumente bereits heute 
elektronisch erstellt wird, ist die elektronische Aktenführung konsequent und 
zeitgemäß." 

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die gesetzlichen Grundlagen 
für die Führung elektronischer Akten im Strafverfahren zu schaffen, welche in 
den übrigen Verfahrensordnungen bereits bestehen. Die Führung elektronischer 
Akten im Strafverfahren soll danach für einen Übergangszeitraum ab 1. Januar 
2018 möglich sein und ab 1. Januar 2026 verpflichtend und flächendeckend 
eingeführt werden. 

Zugleich sollen die Vorschriften des Strafverfahrensrechts über den 
elektronischen Rechtsverkehr an die Vorschriften der übrigen 
Verfahrensordnungen angepasst werden, die bereits durch das Gesetz zur 
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 
2013 grundlegend modernisiert wurden. Zudem werden einige Anpassungen im 
Zivilprozessrecht vorgenommen. Hierdurch wird künftig die Akteneinsicht auch in 
Zivilverfahren über ein elektronisches Akteneinsichtsportal ermöglicht. Daneben 
werden die Nutzungspflichten für professionelle Rechtsanwender im gerichtlichen 
Mahnverfahren erweitert.

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