2. Juni 2016
DAT 3/16

67. Deutscher Anwaltstag in Berlin (1. bis 3. Juni 2016)

Das Strafrecht darf nicht als Allheilmittel missbraucht werden

Berlin (DAV). Das Strafrecht muss Ultima Ratio sein, fordert der Deutsche 
Anwaltverein (DAV) anlässlich des Deutschen Anwaltstages. Der Gesetzgeber muss 
sich bei der Verschärfung des Strafrechts und der Schaffung neuer Tatbestände 
zurückhalten. Das Strafrecht darf nicht als gesellschaftliches Allheilmittel 
eingesetzt werden.

"Sobald es Probleme gibt, wird schnell nach einem schärferen Strafrecht gerufen 
und dieser Ruf findet leider Anklang", sagt der Präsident des DAV, Rechtsanwalt 
und Notar Ulrich Schellenberg. Es sei aber Ausdruck einer funktionierenden 
Gesellschaft, angemessen und verhältnismäßig auf Probleme zu reagieren und 
nicht sofort mit dem schärfsten Schwert, dem Strafrecht, zu drohen. Als ein 
Beispiel für den vorschnellen Umgang mit Strafnormen verweist Schellenberg auf 
die Pläne, das Strafrecht im Fall der sogenannten Gaffer auszuweiten. Das 
Gaffen könne schon jetzt als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 
1000 Euro belangt werden. Werden Fotos gemacht, könnten Platzverweise 
ausgesprochen werden und es drohten unter Umständen sogar schon jetzt 
Geldstrafen oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. "Daher erteilen wir 
Vorschlägen einiger Bundesländer eine klare Absage", so Schellenberg.

Auch die aktuelle Forderung, den minder schweren Fall beim 
Wohnungseinbruchsdiebstahl aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, zeige das 
Problem sehr plastisch: "Die Zahlen der Wohnungseinbrüche steigen und umgehend 
verlangt die Politik eine Strafschärfung", so Schellenberg. Dadurch werde dem 
erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Bürger sicherlich nicht Rechnung getragen. 
Entscheidend sei nicht Strafrechts, sondern die Aufklärung der konkreten Fälle. 
"Hier zu investieren ist gleichwohl teurer und aufwändiger, als nur das Gesetz 
zu ändern", sagt Schellenberg.

"Eine Gesellschaft kann ihre Werte nicht allein mit den Mitteln des Strafrechts 
durchsetzen", so Schellenberg weiter. Es komme auf die Verhältnismäßigkeit an. 
Kaum etwas greife so stark in die Freiheit eines Individuums ein, wie die 
strafrechtliche Sanktion. Daher müsse mit diesem Mittel sehr behutsam 
umgegangen werden.

Außerdem führt eine permanente Ausweitung des Strafrechts nach Ansicht des DAV 
zu Problemen bei der praktischen Durchsetzung der Gesetze vor Gericht. In 
demselben Maße, in welchem der Gesetzgeber eine Fülle von Strafgesetzen 
erlassen hat, hätten informelle Entlastungsstrategien wie zum Beispiel der Deal 
in der Strafjustiz zugenommen. "Wenn wir in der Bundesrepublik ein Problem 
haben, dann ist das kein Regelungsdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit", so der 
DAV-Präsident.

Möglichkeiten ausschöpfen, statt neue Normen zu schaffen

Der DAV appelliert an den Gesetzgeber zuerst mit aller Kreativität an "zivile" 
Durchsetzungsstrategien zu denken: Warum zwingt der Gesetzgeber 
Sportveranstalter nicht, effektivere Dopingkontrollen durchzuführen? Warum 
erlässt der Gesetzgeber stattdessen ein strafrechtliches Anti-Doping-Gesetz?
"Ziel muss es sein, die vorhandenen Möglichkeiten des Strafrechts und anderer 
Rechtsgebiete auszuschöpfen, statt immer neue Normen zu schaffen", sagt 
Schellenberg. Beispiel für Sanktionsmöglichkeiten außerhalb des Strafrechts 
sind das Ordnungswidrigkeitenrecht, zivilrechtliche Schadenersatzforderungen 
sowie Auflagen und Zwangsgelder im Verwaltungsrecht.

Der diesjährige 67. Deutsche Anwaltstag steht unter dem Motto: "Wenn das 
Strafrecht alles richten soll - Ultima Ratio oder Aktionismus?". Zu diesem und 
weiteren Themen treffen sich vom 1. bis 3. Juni Rechtsanwältinnen und 
Rechtsanwälte sowie Fachreferenten in Berlin.

Ein Portraitfoto vom Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwalt und 
Notar Ulrich Schellenberg, finden Sie unter:

www.anwaltverein.de/de/service/presse<http://www.anwaltverein.de/de/service/presse>

Fotos von der Eröffnungsveranstaltung finden Sie unter:

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Uhr im Hotel Estrel, Pressestelle, Flügel 3, 2. OG, Raum 30214.]

        [Erreichbarkeit der Pressestelle in Berlin vom 1. bis 3. Juni 2016:   
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Mit freundlichen Grüßen

gez. RA Swen Walentowski
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