NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 116/16 | 27. SEPTEMBER 2016
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Umwelt/Wolf
NABU: Erneut Verdacht auf illegale Wolfstötung
Zweiter Fall innerhalb von 14 Tagen - NABU initiiert Verbändegespräch
mit Deutschem Bauernverband, Vereinigung deutscher Schafzuchtverbände
und Deutschem Jagdverband
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Berlin – Am Sonntag wurde auf einer Weide bei Köhlen, Landkreis
Cuxhaven, Niedersachsen, ein Tier gefunden, bei dem es sich nach
Einschätzung des niedersächsischen Umweltministeriums um einen
erschossenen Wolf handeln soll. Dies ist der zweite Fall eines getöteten
Wolfes innerhalb von 14 Tagen. Erst am 12. September wurde ein geköpfter
Wolf in der Nähe von Schenkendöbern (Spree-Neiße) im Süden Brandenburgs
gefunden. 
Der Kadaver, der nach Augenzeugenberichten eine Schussverletzung
aufwies, wurde am Montag für eine umfassende Untersuchung nach Berlin in
das Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW)  gebracht. Das IZW ist
Teil des Dokumentations- und Beratungszentrums des Bundes zum Wolf
(DBBW) und übernimmt dort vor allem die wissenschaftliche Untersuchung
und Forschung der in Deutschland tot aufgefundenen Wölfe. Dabei kann
auch mit modernster Computertomographie festgestellt werden, ob der
Kadaver die Folgen einer Schussverletzung trägt.
 
Der NABU verurteilt diesen offensichtlichen Fall einer erneuten
Straftat gegen das streng geschützte Tier. Seit dem Jahr 2000 ist dies
der 20. illegal getötete Wolf in Deutschland. Der NABU begrüßt, dass die
Landesjägerschaft Niedersachsen Strafanzeige gestellt und eine Belohnung
von 3.000 Euro für sachdienliche Hinweise ausgesetzt hat, die zur
Ergreifung des Täters führen. Doch leider haben in Aussicht gestellte
Belohnungen in der Vergangenheit bislang nicht dazu geführt, dass die
Täter im Fall illegal getöteter Wölfe tatsächlich ermittelt wurden.
„Es kann nicht sein, dass wir alle paar Wochen einen illegal
getöteten Wolf finden und Belohnungen aussetzen, die niemand in
Anspruch nimmt. Wir müssen jetzt gemeinsam mit Jägern, Landwirten und
Nutztierhaltern dafür sorgen, dass eine solche Straftat in Zukunft
verhindert und strenger geahndet wird“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer
Leif Miller. Aus diesem Grund hat NABU-Bundesgeschäftsführer Miller
seine Geschäftsführerkollegen von Bauernverband, Jagdverband und
Vereinigung der Schafzüchterverbände zu einem Verbändegespräch
eingeladen. 
 
Wer auf Wölfe schieße, der torpediere auch die Erfolge des
Wolfsmanagements. „Daher wünschen wir uns einen schnellstmöglichen
Austausch mit Vertretern des Deutschen Bauernverbandes, der Vereinigung
deutscher Schafzuchtverbände und des Deutschen Jagdverbandes im Rahmen
eines Krisengespräches, um zu beraten, was getan werden muss, um
gemeinsam solche kriminellen Auswüchse zu verhindern“, so Miller weiter.

Das unerlaubte Töten eines streng geschützten Wolfes ist eine Straftat
und kann nach Bundesnaturschutzgesetz mit Gefängnisstrafen von bis zu
fünf Jahren geahndet werden.
 
Kostenfreie Pressefotos zum Wolf: www.NABU.de/presse/pressebilder/#wolf

 
Die wichtigsten Fragen zum Wolf im Video: https://youtu.be/c_qLbZI-Y2A

 
Mehr zum Wolf: www.NABU.de/wolf 


Für Rückfragen:
 
Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, Mobil +49 (0)172-6453537, E-Mail:
markus.bat...@nabu.de
 
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