Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von Minister Maas:

"Es bleibt dabei. Wir müssen alles tun, um Kinder und Jugendliche so wirksam 
wie möglich zu schützen. Klar ist: Zwangsehen dürfen wir nicht dulden - erst 
recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind.

Unser Ziel ist: Wenn Menschen zu uns kommen, die unter 16 Jahren geheiratet 
haben, soll ihre Ehe ‎ausnahmslos unzulässig sein. Und: Ehen, die zwischen 16 
und 18 Jahren geschlossen wurden, sollten nur noch in absoluten Ausnahmefällen 
genehmigt werden können, wenn das unter besonderer Berücksichtigung eines 
konkreten Einzelfalls geboten ist. Im Vordergrund sollte bei jeder Entscheidung 
immer das Wohl der betroffen Frau stehen und auch die Frage, wie wir in der Ehe 
bereits geborene Kinder am besten schützen können."

Und zur Klarstellung: Der derzeit bei einigen Medien kursierende Entwurf ist 
veraltet. Das BMJV wird einen endgültigen Entwurf in den kommenden Wochen, 
spätestens bis Ende des Jahres, auf den Weg bringen.

Mit freundlichen Grüßen 
Stephanie Krüger
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Dr. Stephanie Krüger
Pressesprecherin

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Tel.: 0049 30 18 580 9017
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