Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie folgendes Zitat von Minister Maas:
"Es bleibt dabei. Wir müssen alles tun, um Kinder und Jugendliche so wirksam wie möglich zu schützen. Klar ist: Zwangsehen dürfen wir nicht dulden - erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind. Unser Ziel ist: Wenn Menschen zu uns kommen, die unter 16 Jahren geheiratet haben, soll ihre Ehe ausnahmslos unzulässig sein. Und: Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, sollten nur noch in absoluten Ausnahmefällen genehmigt werden können, wenn das unter besonderer Berücksichtigung eines konkreten Einzelfalls geboten ist. Im Vordergrund sollte bei jeder Entscheidung immer das Wohl der betroffen Frau stehen und auch die Frage, wie wir in der Ehe bereits geborene Kinder am besten schützen können." Und zur Klarstellung: Der derzeit bei einigen Medien kursierende Entwurf ist veraltet. Das BMJV wird einen endgültigen Entwurf in den kommenden Wochen, spätestens bis Ende des Jahres, auf den Weg bringen. Mit freundlichen Grüßen Stephanie Krüger ______________________________ Dr. Stephanie Krüger Pressesprecherin Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Pressereferat - Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Tel.: 0049 30 18 580 9017 E-Mail: krueger...@bmjv.bund.de www.bmjv.de _______________________________________________ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen