NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 145/16 | 13. DEZEMBER 2016
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Umwelt/Abfall
NABU: Schwache Abfallgesetzgebung bremst Kunststoffrecycling aus
Miller: Mülltrennung sollte auch für Unternehmen gelten
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Berlin – Plastik ist zu einem der größten Umweltprobleme geworden. Jahr
für Jahr werden mehr Kunststoffe produziert und weltweit eingesetzt.
Plastikmüll wird auch in Deutschland mehrheitlich verbrannt, was den
Klimawandel weiter anheizt. Immer noch landet Kunststoffmüll in den
Gewässern. Kunststoffrecycling ist eine bekannte Teillösung.  Deshalb
berät am Mittwoch der Umweltausschuss des Deutschen Bundestags über eine
neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die es erstmalig möglich machen
soll, aus Abfällen von Unternehmen und Industrie hochwertige neue
Produkte zu machen.
 
Der NABU hält eine gleichzeitige Überarbeitung von
Gewerbeabfallverordnung und der für Haushalte maßgeblichen
Verpackungsverordnung für dringend notwendig. Der Umweltverband
kritisiert, dass Gewerbebetriebe weder Vorschriften für die Vermeidung
von Abfällen einhalten noch eine Kunststoffrecyclingquote erreichen
müssen. Die geplante Novelle verbessert zwar die 14 Jahre alte
bisherige Regelung. Allerdings bleiben die Anforderungen für Gewerbe und
Industrie zur Mülltrennung weit hinter denen für Privathaushalte zurück.
Letztere müssen schon seit 25 Jahren Müll trennen. 
 
„Die Bundesregierung weigert sich auf ganzer Linie, wirklich
ambitionierte Recyclingquoten für Kunststoffe vorzugeben. Mit dem
geplanten Verpackungsgesetz soll nur knapp mehr als die Hälfte des
Plastikmülls aus den Haushalten ins Recycling gelenkt werden, in der
Gewerbeabfallverordnung wird selbst dieses Ziel nicht angepeilt. Wir
fordern den Deutschen Bundestag auf, für beide noch zur Abstimmung
stehenden gesetzlichen Regelungen, ein messbares Abfallvermeidungsziel
und anspruchsvollere Kunststoffrecyclingziele zu verabschieden“, sagte
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die jetzt vorgesehene niedrige
Recyclingquote nur für gemischte Gewerbeabfälle hält der NABU für nicht
zielführend. So müssten auch Unternehmen endlich gesetzlich zu einer
strengeren Mülltrennung verpflichtet werden, um mehr Abfälle
ressourcenschonend zu verwenden 
 
Benjamin Bongardt, Leiter Ressourcenpolitik: „Umweltschutz durch eine
hochwertige Abfallwirtschaft ist nicht zum Nulltarif zu haben. Das
wissen die Verbraucherinnen und Verbraucher schon lange. Es wird Zeit,
dass der bisherige Freibrief für Unternehmen aufgehoben wird.“  Nur 85
Prozent der Abfälle sollen nach Regierungsplänen überhaupt sortiert und
davon nur 30 Prozent recycelt werden, obwohl höhere Quoten ökologisch
sinnvoll, wirtschaftlich zumutbar und technisch machbar wären. Noch
höhere Sortierpflichten für gemischte Abfälle könnten die
Abfallverursacher durch einen stärkeren Kostendruck dazu bringen, ihren
Müll von Anfang an zu trennen. Eine gemeinsame dynamische Recyclingquote
von anfangs 40 Prozent für gemischte und getrennt gesammelte Abfälle
kann aus NABU-Sicht eine viel bessere Wirkung entfalten. Vor allem dann,
wenn bei der Unterschreitung der Quote Bußgeldstrafen drohen. „Eine
solche Regelung wäre ein klares Signal für mehr Investitionen in die
deutsche Sortier- und Recyclinginfrastruktur. Bislang öffnen zahlreiche
Ausnahmegenehmigungen Tür und Tor für Schlupflöcher. Beispielsweise hat
kein Unternehmen, egal wie klein es ist, zu wenig Lagerplatz zur
Mülltrennung. Von den Privathaushalten wissen wir, dass die Müllmenge
ja dieselbe bleibt, nur eben getrennt gesammelt werden muss“, so
Bongardt.
 
 
Hintergrund: 
Eine Studie des Umweltbundesamt stellte bereits für das Jahr 2010 fest,
dass es ein erhebliches Wertstoffpotenzial in den Gewerbeabfällen gibt.
Von den 6,4 Millionen Tonnen gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle
könnten unter verbesserten politischen Rahmenbedingungen 2,4
Millionen Tonnen recycelt werden. Tatsächlich wurden aber nur 0,4
Millionen Tonnen für das Recycling aussortiert. An dieser sehr niedrigen
Quote von 6,2 Prozent hat sich bis heute nichts geändert.  Bisher
begünstigten zahlreiche Ausnahmeregelungen vor allem die Verbrennung
von Wertstoffen. 
Das Verpackungsgesetz soll im Januar von Bundesumweltministerin
Hendricks ins Kabinett gebracht und damit auch dem Bundestag zugeleitet
werden. Beide veröffentlichten Gesetzesentwürfe lassen weder messbare
Abfallvermeidungsziele noch anspruchsvolle Kunststoffrecyclingquoten
erwarten.
 
Mehr Infos: 
www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/abfall-und-recycling/ 
 
 
Für Rückfragen:
Dr. Benjamin Bongardt, NABU-Leiter Ressourcenpolitik, Tel. +49 (0)30.12
34 56-1610.  E-Mail: benjamin.bonga...@nabu.de
 
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