Bundesregierung beschließt neues Urheberrecht zur Förderung von Bildung und 
Wissenschaft

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesminister der Justiz und für 
Verbraucherschutz Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung 
des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft 
beschlossen. Damit setzt der Entwurf die Maßgabe des Koalitionsvertrages um, 
eine sogenannte "Bildungs- und Wissenschafts-schranke" - also eine gesetzliche 
Nutzungserlaubnis - im Urheberrecht zu schaffen.

Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas:

"Bildung und Forschung sind für Deutschland als Wissenschafts- und 
Wirtschaftsstandort von herausragender Bedeutung. Wir brauchen ein modernes 
Urheberrecht, um die immensen Potentiale digitaler Inhalte für Bildung und 
Forschung nutzbar zu machen.

Mit unserem Gesetzentwurf modernisieren wir das Wissenschafts-Urheberrecht 
grundlegend. Wir schaffen einen gesetzlich erlaubten Basiszugang zu 
urheberrechtlich geschützten Inhalten für Unterricht und Lehre, für die 
Forschung sowie für Bibliotheken und Museen. Dabei berücksichtigen wir 
unterschiedliche Interessen: Wissenschaftler und Forscher benötigen einen 
möglichst einfachen Zugang zu Inhalten, denn neue Erkenntnisse bauen in aller 
Regel auf vorhandenem Wissen auf. Die gesetzlich erlaubten Nutzungen sind nach 
unserem Entwurf - wie es den allgemeinen urheberrechtlichen Grundsätzen 
entspricht - angemessen zu vergüten. Denn: Die kreative Leistung von 
Wissenschaftsautoren ist ebenso zu honorieren, wie die Investition der 
Wissenschaftsverlage in die Herstellung und Verbreitung der geschützten 
Inhalte."

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs:

Der Gesetzentwurf regelt, in welchen Fällen urheberrechtlich geschützte Texte, 
Filme oder andere Medien für Unterricht, Lehre, oder die nichtkommerzielle 
Forschung verwendet werden dürfen. Für diese Zwecke gewährt der Entwurf einen 
gesetzlichen Basiszugang, der auch ohne Lizenz offen steht. Autoren, Verlage 
und andere Inhalteanbieter erhalten hierfür eine angemessene Vergütung.

Die bisherigen gesetzlichen Nutzungserlaubnisse im Urheberrechtsgesetz sind 
unübersichtlich geregelt und selbst für Expertinnen und Experten kaum 
verständlich. Außerdem sind sie teilweise veraltet. Die Reform macht 
Nutzerinnen und Nutzern in Schulen, Universitäten und Museen künftig das Leben 
leichter, indem sie geordnete, klare Vorschriften bringt, zum Beispiel für 
"Unterricht und Lehre", "Wissenschaftliche Forschung" und "Bibliotheken".

Die gesetzlichen Nutzungsbefugnisse werden behutsam erweitert und modernisiert. 
Künftig gilt der Grundsatz, dass die gesetzliche Erlaubnis durch Verträge nicht 
eingeschränkt werden kann, und auch Vertragsangebote die gesetzliche Nutzung 
nicht hindern. Der Entwurf erschließt so die Potentiale von Digitalisierung und 
Vernetzung für Bildung und Wissenschaft. Neue wissenschaftliche 
Arbeitstechniken wie das "Text and Data Mining" - also die computergestützte 
Auswertung großer Text- und Datenbestände - werden zum ersten Mal gesetzlich 
geregelt.

Die Reform schafft auch Rechtssicherheit für die Deutsche Nationalbibliothek: 
Sie kann künftig "Web-Harvesting" betreiben, also frei zugängliche 
Internet-Inhalte archivieren und so unser kollektives Gedächtnis auch in der 
digitalen Welt sichern.

Die Interessen von Autoren, Wissenschaftsverlagen und anderen Rechtsinhabern 
bleiben gewahrt: Die gesetzlichen Erlaubnisse ermöglichen nur einen 
Basiszugang, z.B. die Kopie einzelner Fachzeitschriftenartikel für den 
Unterricht oder die Nutzung von Buchauszügen für einen digitalen 
Semesterapparat. Verwertungsgesellschaften ziehen die Vergütungen ein und 
schütten sie an Autoren und Verleger aus. Für Nutzungen, die über das 
gesetzlich Erlaubte hinausgehen wie die Vervielfältigung ganzer Bücher wird 
auch künftig eine Lizenz benötigt.

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