NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 55/17 | 11. MAI 2017

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Natur/Energie

Rotmilan-Paar wird von Windbauern vertrieben

NABU zeigt Investor einer Windenergieanlage in Nordhessen an 

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Wetzlar/Berlin – Wegen des Verstoßes gegen geltendes Naturschutzrecht
hat der NABU gegen einen Betreiber und den Flächenverpächter eines
Windenergieparks im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg Anzeige
erstattet. NABU-Mitglieder hatten den Betreiber und den
Flächenverpächter dabei erwischt, wie sie die Ansiedlung eines
Rotmilan-Brutpaars in der Nähe ihrer Windenergieanlagen durch massive
Störung zu verhindern versuchten. Gemäß Genehmigungsbescheid müsste
dieser Windpark bei einer aktiven Brut von Rotmilanen in der Umgebung
vom 1. Mai bis zum 31. Juli tagsüber still stehen. 

 

Die Zeugen beobachteten, wie die zwei Männer minutenlang mit Stöcken
gegen den Stamm des traditionellen Brutbaumes schlugen, um die Rotmilane
vom Brutplatz zu vertreiben. „Dieses Vorgehen gegen einen gesetzlich
streng geschützten Greifvogel ist eine Straftat. Da sie in diesem
Zusammenhang auch als ‚gewerblich motiviert‘ eingestuft werden dürfte,
droht den beiden Männern bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von
drei Monaten bis fünf Jahren“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif
Miller.  

 

Der Rotmilan ist in Deutschland streng geschützt, er zählt zu den durch
Windenergieanlagen am stärksten gefährdeten Vogelarten. „Deutschland hat
für das weltweite Überleben des Rotmilans die - im Vergleich zu allen
anderen heimischen Vogelarten - mit Abstand größte Verantwortung. Über
die Hälfte des weltweiten Bestands brütet hierzulande“, sagt
NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. Bei der Planung von neuen
Windenergieanlagen sind daher die Vorkommen von Rotmilanen und anderen
potenziell gefährdeten Großvogelarten zu berücksichtigen. Ausreichende
Abstände zwischen den Brutplätzen der Vögel und den Windrädern müssen
ein erhöhtes Tötungsrisiko verhindern. 

 

In der Praxis wird diese Schutzerfordernis für manche Greifvögel
zunehmend zum Boomerang. Bereits Anfang 2016 machte der NABU darauf
aufmerksam, dass allein für den Zeitraum 2010 bis 2015 in 42 Fällen
dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten in
Zusammenhang mit bestehenden und geplanten Windenergieanlagen bestand. 

 

Wenig hilfreich ist es, wenn wie im vorliegenden Fall eine zeitweise
Abschaltung der Windräder als Maßnahme zur Vermeidung eines
Totschlagrisikos nur dann in Kraft tritt, wenn im jeweiligen Jahr eine
Ansiedlung der betroffenen Vogelart erfolgt. „In diesem
Genehmigungsbescheid gibt es die Auflage, dass die Anlage vom 1. März
bis 31. Juli tagsüber ruhen muss. Erst wenn bis zum 20. April
sichergestellt ist, dass es zu keiner Ansiedlung des Rotmilans kommt,
kann die Anlage ab Ende April ohne Einschränkungen weiterlaufen“,
erklärt Maik Sommerhage, Vogelschutzexperte des NABU Hessen. „Das ist
praktisch eine Einladung dazu, ansiedlungswillige Brutpaare zu
vertreiben – ein klassisches Beispiel für eine ineffektive Maßnahme zur
Umweltschadensabwehr bei der Genehmigung von Windrädern“, sagt
Sommerhage, der die Sinnhaftigkeit dieser Auflage bereits seit Langem
kritisiert. Aus Sicht des NABU ist es daher dringend erforderlich, die
Effektivität dieser und ähnlicher sogenannter Verminderungs- und
Vermeidungsmaßnahmen zu überprüfen.

 

Um den effektiven Schutz windenergiesensibler Vogelarten zu erreichen,
fordert der NABU, unbedingt die wissenschaftlich empfohlenen
Mindestabstände einzuhalten und bereits bei der Genehmigung von
Windparks den Umfang notwendiger Abschaltzeiten fest vorzuschreiben. So
kann vermieden werden, dass Landverpächter oder Betreiber von
Windenergieanlagen dazu verleitet werden, Abschaltzeiten auf illegale
Weise zu umgehen. Als beste fachliche Grundlage für Mindestabstände zu
Vorkommen besonders gefährdeter Vogelarten gilt das so genannte
„Helgoländer Papier“ der Staatlichen Vogelschutzwarten.

 

Der NABU befürwortet den naturverträglichen Ausbau der Windenergie,
weist jedoch auf gravierende Versäumnisse bei der Standortwahl und der
qualitativen Umsetzung einzelner Projekte hin. Eine Optimierung der
räumlichen Steuerung bei der Planung und Genehmigung von Anlagen ist
dringend erforderlich, damit Naturschutzbelange beim Windenergieausbau
endlich adäquat und von Anfang berücksichtigt werden und somit die
Planungs- und Rechtssicherheit erhöht wird.

 

NABU-Positionspapier zur naturverträglichen Nutzung der Windenergie: 
www.NABU.de/windenergie
( http://www.nabu.de/windenergie) 

 

Fälle von Greifvogel-Verfolgung im Zusammenhang mit Windenergieanlagen:
www.NABU.de/news/2016/01/20016.html
( http://www.nabu.de/news/2016/01/20016.html) 

 

Abstandsempfehlungen im sogenannten „Helgoländer Papier“: 

www.NABU.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/windenergie/06358.html
(
http://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/windenergie/06358.html)


 

Kostenfreie Pressebilder zum Rotmilan:

http://213.191.95.2:8080/NABU/Login.jsp?colID=MSK0Ghxx

 

 

Für Rückfragen:

Lars Lachmann
Vogelschutz-Experte, NABU-Bundesverband
mobil: 0172-9108275 


Maik Sommerhage
Referent für Vogelschutz, NABU Hessen 
mobil: 0151-14369545


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