9. November 2017
Nr. 15/17

DAV begrüßt Beschluss der Landesjustizminister zur Haftentschädigung unschuldig 
Inhaftierter
– Rasche Gesetzgebungsinitiative gefordert –

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt den Beschluss der 
Landesjustizminister zur Haftentschädigung unschuldig Inhaftierter, mit dem sie 
sich unter anderem für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung für 
Strafverfolgungsmaßnahmen von derzeit 25 Euro für jeden angefangenen Tag der 
Freiheitsentziehung ausgesprochen haben.

Pauschale erhöhen

Eine Erhöhung der Haftentschädigung  hat der Deutsche Anwaltverein bereits seit 
Langem gefordert. „Eine Haftentschädigung von derzeit 25 Euro pro Tag ist 
deutlich zu gering und muss mindestens vervierfacht werden“, sagte der 
Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg. „Auch die Justiz 
muss lernen, über ihre Fehler zu sprechen und die angemessen Maßnahmen 
ergreifen, um die Schäden wieder auszugleichen. Wir fordern eine rasche 
Gesetzgebungsinitiative.“

Staatliche Stelle für Justizopfer gefordert

Auch ist es besonders begrüßenswert, dass die Landesjustizminister zudem 
erkannt haben, dass Betroffene eine staatliche Hilfe in Form einer „Nachsorge“ 
benötigen. Unschuldig Inhaftierte müssen nach deren Entlassung aus dem 
Gefängnis wieder in die Gesellschaft integriert werden. Es ist nicht 
nachvollziehbar, warum rechtmäßig Inhaftierte nach ihrer Entlassung oft einen 
Bewährungshelfer zur Unterstützung bekämen, unschuldig Inhaftierte hingegen 
keinerlei Ansprechpartner hätten.

Der DAV schlägt daher vor, den Betroffenen einen besonderen fakultativen 
„Helfer für Justizopfer“ zur Seite zu stellen“, fährt Schellenberg fort. 
„Dieser könnte als Ombudsmann bei den Justizministerien der Länder angegliedert 
sein und den Betroffenen beispielsweise bei der Suche nach einer Wohnung und 
Arbeitsstelle helfen.“

Verfahren hinterfragen

Der DAV regt zusätzlich an, sich auch grundsätzlich Gedanken über das komplexe 
und langwierige Entschädigungsverfahren der Haftentschädigung zu machen und es 
zu vereinfachen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer sollte deutlich 
reduziert werden, um den betroffenen die dadurch bewirkte psychische Belastung 
zu ersparen.

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