NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 18/012 | 2. FEBRUAR 2018
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Politik/Wölfe


NABU: Keine Bejagung von Wölfen – Herdenschutz muss oberste Priorität
haben


Miller: Die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz gaukelt eine Lösung
vor, die keine ist
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Berlin – Die Bundestagsfraktion der FDP hat die Bundesregierung
aufgefordert, Wölfe als "jagdbare Tierart" in das Bundesjagdgesetz
aufzunehmen und dies in der heutigen Bundestagsdebatte erneut bestätigt.
Dazu erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: 


„Die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart ins Bundesjagdgesetz
gaukelt eine Lösung vor, die keine ist. Nicht die Bejagung, sondern
effizienter Herdenschutz sind das A und O für die Koexistenz von Wolf
und Weidetierhaltung. Erst im Dezember hat die EU-Kommission erneut
bestätigt, dass der strenge Schutzstatus des Wolfes bestehen bleibt.
Der günstige Erhaltungszustand ist noch nicht erreicht, auch wenn dies
gerne unter anderem von der FDP behauptet wird. Der NABU fordert alle
Parteien dazu auf, den gemeinsamen Dialog zu führen und den Herdenschutz
als oberste Priorität beim Thema Wolf zu behandeln.


Das Einbeziehen der Jäger in den Dialog zum Wolfsmanagement, wie von
der FDP gefordert, ist jedoch sinnvoll und gewünscht. Statt sich
allerdings um die Aufnahme ins Jagdrecht zu streiten, sollte der
Bundestag sich lieber mit vereinten Kräften für die Einrichtung eines
nationalen Kompetenzzentrums Herdenschutz  einsetzen sowie für die
Förderung von Herdenschutz aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik
der Europäischen Union. Weidetierhalter müssen endlich für ihre
Leistungen angemessen entlohnt werden. Hier ist das
Landwirtschaftsministerium in der Pflicht und sollte diese Verantwortung
den Weidetierhaltern gegenüber endlich wahrnehmen.“



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